Rechtliche Hinweise

Nutzungsbedingungen

Bitte beachten Sie bei der Benutzung dieser Website folgende Hinweise ("Nutzungsbedingungen).

1. Nutzungserlaubnis

Die Deutsche Oppenheim Family Office AG (nachfolgend „Deutsche Oppenheim“ genannt) räumt natürlichen Personen, die diese Website besuchen (nachfolgend „User“ genannt), eine widerrufliche, nicht exklusive, nicht übertragbare und beschränkte Erlaubnis zum Zugang zu und der Benutzung der Website sowie der auf ihr enthaltenen Materialien ein. Die Erlaubnis gilt nur insoweit, als der User ausschließlich die im Folgenden beschriebenen Ziele verfolgt und sich an die in diesen Nutzungsbedingungen aufgestellten Einschränkungen hält. Dem User ist es nicht gestattet, den Betrieb der Website in irgendeiner Weise zu unterbrechen oder dies zu versuchen.

2. Gewährleistungsausschluss

2.1 Regionale rechtliche Beschränkungen

Diese Website enthält allgemeine Informationen über die Art der von der Deutsche Oppenheim angebotenen Produkte und Dienstleistungen. Diese Website ist nicht an Personen in Ländern / Jurisdiktionen gerichtet, in denen die Veröffentlichung von Informationen hierüber oder der Vertrieb solcher Produkte und Dienstleistungen, wie sie auf der Website beschrieben sind, verboten ist, sei es aufgrund von Nationalität, Wohnsitz oder anderen Gründen. Personen, die solchen Beschränkungen unterliegen, dürfen diese Website nicht benutzen.

2.2 Genauigkeit und Zuverlässigkeit der Informationen und Funktionalitäten

Die Website und ihr Inhalt werden „so, wie sie sind“ bereitgestellt.

Abgesehen von der Ausnahme, dass die Haftung unter dem anzuwendenden Recht nicht beschränkt werden kann, und abgesehen von der Haftung für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz, gewährleisten die Deutsche Oppenheim, ihre jeweiligen Lizenzgeber oder sonstige Dritte, die Informationen oder Funktionalitäten auf oder durch diese Website zugänglich machen, nicht

(i) die Pünktlichkeit, Genauigkeit oder Vollständigkeit der Informationen, die bestimmungsgemäß auf der Website angeboten werden, eingeschlossen alle Preisangaben;

(ii) die Richtigkeit der Ergebnisse, die der User oder sonstige Dritte durch die Benutzung der Website erlangt haben.

Abgesehen von der Ausnahme, dass die Haftung unter dem anzuwendenden Recht nicht beschränkt werden kann, und abgesehen von der Haftung für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz, übernimmt die Deutsche Oppenheim keinerlei Gewährleistung für Informationen, die von Dritten auf oder durch die Website angeboten werden.

Alle Meinungen oder Einschätzungen, die als Meinung oder Einschätzung der Deutsche Oppenheim dargestellt werden, geben nur die jeweilige Meinung oder Einschätzung der Deutsche Oppenheim zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und können jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden. Sie können von den Meinungen oder Einschätzungen anderer Unternehmen der Deutsche Bank Gruppe abweichen.

Bis zu dem Maße, dass das jeweils anzuwendende Recht erfordert, stellen die Inhalte der Website keinerlei Zusicherung dar, weder ausdrücklich oder implizit, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Handelbarkeit von dargestellten Produkten oder Wertpapieren, die Freiheit von Rechten Dritter oder betreffend der Eignung für bestimmte Zwecke. Ebenso wenig sichert die Deutsche Oppenheim zu, dass die Website oder irgendeine Funktion oder Inhalt dieser Website ohne Unterbrechung oder fehlerfrei angeboten werden, dass Mängel behoben oder dass die Website oder der Server, auf dem die Website zur Verfügung gestellt wird, oder ein angeschlossenes System frei von Viren oder anderen schädlichen Komponenten sind.

2.3 Verweise auf andere Websites (Links)

Diese Website kann Verweise auf andere Websites (Links) enthalten, die wiederum Inhalte wiedergeben können, die von der Deutsche Oppenheim unabhängigen Betreibern hergestellt oder zugänglich gemacht worden sind. Die Deutsche Oppenheim ist nicht verantwortlich für Informationen auf Websites, die über Verweise auf dieser Website erreicht werden können, und übernimmt daher keine Haftung für die Inhalte auf Seiten fremder Anbieter. Dies gilt auch für Börsen-, Finanz- und sonstige preissensitive Informationen, die aus Systemen fremder Anbieter online in Echtzeit oder zeitversetzt auf diese Websites übernommen werden.

Alle Meinungen oder Empfehlungen, die auf diesen unabhängigen Websites ausgesprochen werden, sind alleine die der von der Deutsche Oppenheim unabhängigen Anbieter oder Betreiber und sind nicht Meinung oder Empfehlung der Deutsche Oppenheim. Die bloße Existenz eines Verweises auf solche Websites stellt keine Empfehlung oder sonstige Bestätigung durch die Deutsche Oppenheim zu Gunsten dieser Websites, deren Inhalt oder deren Betreiber dar.

2.4 Änderungen an der Website

Die Deutsche Oppenheim behält sich vor, zu jeder Zeit den Betrieb der Website zu ändern, auszusetzen oder ganz einzustellen, einschließlich der auf der Website angebotenen Dienste, Informationen, Eigenschaften oder Funktionalitäten, die im Rahmen der bestimmungsgemäßen Benutzung der Website zugänglich sind. Die Deutsche Oppenheim behält sich weiterhin vor, die Nutzung einzelner Eigenschaften, Funktionalitäten oder Dienste zu begrenzen oder den Zugang zu Teilen oder der ganzen Website ohne Vorankündigung zu beschränken.

3. Haftungsbeschränkungen

Die Nutzung der Website geschieht auf das eigene Risiko des Users. Der User trägt die alleinige Verantwortung und das alleinige Verlustrisiko, das sich aus dem Herunterladen von, dem Zugang zu oder der Benutzung der Website und / oder ihres Inhaltes ergibt.

Abgesehen von der Ausnahme, dass sich die Haftung unter dem anzuwendenden Recht nicht ausschließen lässt und abgesehen von der Haftung für eigenes grob fahrlässiges Verhalten oder Vorsatz,

(i) haften die Deutsche Oppenheim, ihre jeweiligen Lizenzgeber oder sonstige Dritte, die Informationen oder Funktionalitäten auf oder durch die Website zugänglich machen, nicht für Schäden irgendwelcher Art, die (1) infolge der auf der Website veröffentlichten Informationen oder (2) durch Fehler in oder Auslassungen der Website entstehen;

(ii) übernehmen die Deutsche Oppenheim, ihre jeweiligen Lizenzgeber oder sonstige Dritte, die Informationen oder Funktionalitäten auf oder durch die Website zugänglich machen, keinerlei Haftung für Schäden, die aus Orders, Investmententscheidungen oder dem Erwerb von Waren oder Dienstleistungen Dritter (eingeschlossen Finanzinstrumente und Devisen) entstehen, die auf Informationen beruhen, die auf dieser Website zugänglich gemacht werden;

(iii) und unter keinen Umständen können die Deutsche Oppenheim, ihre jeweiligen Lizenzgeber oder sonstige Dritte, die Informationen oder Funktionalitäten auf oder durch diese Website zugänglich machen, in Anspruch genommen werden für Schadenersatzforderungen in irgendeiner Weise, seien sie direkter oder indirekter Natur, punitiver Art, atypischer Natur oder aus Folgeschäden, die sich aus der Benutzung der Website, oder ihrer Unbenutzbarkeit ergeben, auch wenn die Deutsche Oppenheim, ihre jeweiligen Lizenzgeber oder sonstige Dritte, die Informationen oder Funktionalitäten auf oder durch die Website zugänglich machen, auf die Möglichkeit des Eintritts eines solchen Schadens hingewiesen wurden oder solche Schäden vorhersehbar waren.

4. Kein Angebot, keine Beratung

Sofern nichts anderes vereinbart ist,

(i) stellen die Inhalte auf dieser Website weder Werbung noch ein Vertragsangebot oder eine Finanz- oder sonstige Beratung dar. Durch das Vorhalten von Inhalten auf dieser Website bzw. durch deren Aufruf geht die Deutsche Oppenheim mit dem User keinerlei vertragliche Beziehungen ein. Diese Website stellt keinen Ersatz für Beratung in Finanz- oder sonstigen Angelegenheiten dar. Keiner der Inhalte auf dieser Website ist als Empfehlung zu verstehen, bestimmte Transaktionen einzugehen oder zu unterlassen, ohne zuvor eine die Bedürfnisse und die Gesamtsituation des Users berücksichtigende individuelle Beratung einzuholen.

Dementsprechend ist nichts auf dieser Website ein Angebot, das vom User angenommen werden kann in der Art, dass dadurch ohne weiteres Hinzutun der Deutsche Oppenheim vertragliche Verpflichtungen für die Deutsche Oppenheim entstehen (invitatio ad offerendum)

(ii) stellt das Zugänglichmachen von Informationen oder Funktionalitäten auf dieser Website keinerlei Beratung dar (einschließlich, ohne Ausnahme, betreffend die Ausführung von Transaktionen oder jede Art von rechtlicher, steuerlicher oder buchhalterischer Beratung oder Beratung hinsichtlich der Eignung oder Rentabilität von Wertpapieren, Investments oder Transaktionen);

(iii) macht die Deutsche Oppenheim auf dieser Website lediglich Informationen und Funktionalitäten allgemeiner Natur zugänglich, die nicht als Finanz-, Rechts-, Steuer- oder sonstige Beratung gedacht sind und nicht Angebot, Aufforderung zum Handel oder Empfehlung von Wertpapieren oder sonstiger Finanzprodukte oder Dienstleistungen sind. Die Informationen, die dem User auf dieser Website zugänglich gemacht werden, können sich von denen unterscheiden, die anderen Usern oder Kunden der Deutsche Oppenheim zugänglich gemacht werden. Der User sollte sich nicht ausschließlich auf die auf dieser Website zugänglich gemachten Informationen verlassen und in jedem Fall zusätzlich unabhängigen fachlichen Rat einholen, insbesondere soweit es um seine finanziellen, steuerlichen und / oder rechtlichen Bedürfnisse geht, bevor er irgendwelche Investmententscheidungen trifft. Die Website umfasst nicht notwendigerweise alle Kriterien, die für die Zwecke des Users entscheidend sind oder gibt für den User wichtige Aspekte möglicherweise nicht auf dem letzten Stand wieder. Neben den auf dieser Website gezeigten Produkten und Dienstleistungen gibt es auf dem Markt weitere Produkte und Dienstleistungen, die für die Zwecke des Users möglicherweise besser geeignet sind.

5. Verschiedenes

5.1 Zu Grunde liegendes Recht und Rechtsprechung

Sofern sich nicht aus vertraglichen Vereinbarungen anderes ergibt, richten sich diese Nutzungshinweise nach deutschem Recht und sollen nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland ausgelegt werden.

5.2 Anlageergebnisse, Renditen

Angaben auf dieser Website betreffend Anlagen beruhen auf Erfahrungen aus der Vergangenheit, aus denen keine Hinweise betreffend zukünftiger Erträge hergeleitet werden können. Der Wert von Anlagen kann steigen oder fallen, und Anleger müssen damit rechnen, den eingesetzten Betrag nicht zurückzuerhalten. Auf dieser Website dargestellte Produkte sind durch staatliche Stellen weder versichert noch garantiert.

5.3 Geltungsbereich

Diese Nutzungsbedingungen gelten zu Gunsten der Deutsche Oppenheim und zu Gunsten der weiteren Mitglieder der Deutsche Bank Gruppe und erstrecken sich auch auf deren jeweiligen Rechtsnachfolger sowie deren jeweiligen Zessionare und Beauftragte. Sofern sich aus diesen Nutzungshinweisen Rechte ergeben, können die Deutsche Oppenheim oder jedes Mitglied der Deutschen Bank Gruppe diese Rechte an jeden anderen der Vorgenannten oder sonstige Dritte übertragen.

5.4 Übertragung von Aufgaben

Die Deutsche Oppenheim behält sich das Recht vor, Funktionen, die in Verbindung mit dem Betrieb der Website stehen, durch Dritte ausführen zu lassen.

5.5 Änderungen der Nutzungshinweise

Die Deutsche Oppenheim behält sich das Recht vor, diese Nutzungshinweise in jeder Weise zu ändern oder zu ergänzen. Der User sollte diese Nutzungsbedingungen zu Beginn jedes Besuches auf dieser Website lesen, um sich mit möglichen Änderungen vertraut zu machen.

5.6 Keine konkludente Verzichtserklärung

Die Nichtausübung oder verspätete Ausübung von irgendwelchen Rechten seitens der Deutsche Oppenheim kann in keinem Fall als Verzicht auf dieses Recht gedeutet werden. Die Teilausübung eines Rechtes schließt die weitere Geltendmachung dieses Rechtes nicht aus. Der Verzicht auf ein Recht bedeutet nicht Verzicht auf oder Abänderung irgendwelcher anderer Rechte.

5.7 Vertragliche Vereinbarungen

Weichen vertragliche Vereinbarungen zwischen der Deutsche Oppenheim und dem User von diesen Nutzungsbedingungen ab, so gelten die vertraglichen Vereinbarungen vorrangig.

5.8 Salvatorische Klausel

Sofern zu irgendeiner Zeit eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar werden sollte nach dem Recht einer Rechtsordnung, so berührt dies nicht die Rechtmäßigkeit, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen in dieser Rechtsordnung oder in irgendeiner anderen Rechtsordnung.

6. Urheberrecht (Copyright) und Handelsmarke

Diese Website ist urheberrechtlich geschützt.

Die Deutsche Oppenheim sowie ihre jeweiligen Lieferanten, sofern vorhanden, behalten sich jeweils alle Rechte an allen Daten, Texten, Bildern, Software sowie sonstigen Elementen (einschließlich Multimedia-Elemente) vor, die auf dieser Website angezeigt, durch sie weitergegeben oder zum Herunterladen bereitgestellt werden oder zur Bereitstellung einer Funktion dieser Website benötigt werden (nachfolgend „Content“ genannt).

Durch die Benutzung der Website und des Contents und die Erlaubnis hierzu erlangt der User keinerlei Rechte an der Website oder dem Content. Der User darf diese Nutzungsbedingungen oder andere Teile des Contents ausschließlich für private, nicht gewerbliche Zwecke kopieren oder ausdrucken.

Alle diese Kopien unterliegen den in diesen Nutzungsbedingungen genannten Beschränkungen und müssen eine Kopie des Copyright-Hinweises der Deutsche Oppenheim enthalten.
Der User darf die Website oder den Content nicht herunterladen, anzeigen, reproduzieren, davon abgeleitete Arbeiten erstellen, übertragen, verkaufen, verteilen, vermieten, verpachten, weiterlizenzieren, verleihen oder übertragen, sofern dies in diesen Nutzungsbedingungen nicht ausdrücklich gestattet wird.

Dem User ist es untersagt,

(i) die Website (einschließlich, ohne jede Beschränkung, Software von Drittanbietern, sofern diese zur Anwendung kommt) zum Anbieten von Dienstleistungen zu Gunsten Dritter zu benutzen;

(ii) die Copyright-Vermerke der Deutsche Oppenheim oder einer ihrer Lieferanten zu verändern oder zu entfernen;

(iii) Handelsmarken, Dienstleistungs- oder Produktbezeichnungen, Domain-Namen, Logos oder andere Identifizierungsmerkmale der Deutsche Oppenheim oder Dritter ohne die vorherige, schriftliche Einwilligung der Deutsche Oppenheim bzw. des jeweiligen Dritten zu benutzen;

(iv) abgesehen von üblichen Zwischenspeichern im Rahmen des Betrachtens der entsprechenden Seite, Marktinformationen (wie z. B. Wertpapier-Kurse, Unternehmensnachrichten, Börsenindices) zu kopieren, herunterzuladen oder zu speichern, diese Marktinformationen weiter zu verteilen oder den Zugang zu diesen zu erlauben, oder diese Marktdaten zur Erzeugung eines Indexes zu benutzen, sofern dieser Index als handelbares Instrument benutzt werden kann im Sinne eines Wertpapieres.

7. Verbraucherschlichtungsstellen

Die Deutsche Oppenheim Family Office AG ("Institut") nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor folgenden Verbraucherschlichtungsstellen teil:

Für die Beilegung von Streitigkeiten zwischen einem Verbraucher und dem Institut aus der Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen (Vermögensverwaltung, Anlageberatung, Abschlussvermittlung und/oder Anlagevermittlung) oder aus der Anwendung der §§ 655a bis 655d des Bürgerlichen Gesetzbuches sowie von Art. 247a § 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche (Vermittlung von Verbraucherdarlehensverträgen und entgeltlichen Finanzierungshilfen) ist die Verbraucherschlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank (Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt, www.bundesbank.de/Navigation/DE/Service/Schlichtungsstelle/schlichtungsstelle.html ) zuständig.

Für die Beilegung einer Streitigkeit mit der Bank ist im außergerichtlichen Streitbeiligungsverfahren die Verbraucherschlichtungsstelle "Ombudsmann der privaten Banken" (www.bankenombudsmann.de) zuständig. Dort haben die Verbraucher die Möglichkeit, zur Beiliegung einer Streitigkeit mit der Bank den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Berifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungsdienstvertrag (§675f BGB des Bürgerlichen Gesetzbuches), können auch Kunden, die keine Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Näheres regelt "Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe", die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter www.bankenverband.de abrufbar ist.

Die Beschwerde ist in Textform (zum Beispiel mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle Geschäftsstelle des Ombudsmann der privaten Banken beim Bundesverband deutscher Banken e. V., Postfach 04 03 07, 10062 Berlin, Fax: +49 (030) 1663 3169, E-Mail: schlichtung@bdb.de, zu richten.

Für die Beilegung von Streitigkeiten zwischen einem Verbraucher und dem Institut aus der Anwendung sonstiger Vorschriften des im Zusammenhang mit den Verträgen über Finanzdienstleistungen (Vermögensverwaltung, Anlageberatung, Abschlussvermittlung und/oder Anlagevermittlung) oder aus der Anwendung der Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuches ist die Verbraucherschlichtungsstelle bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, www.bafin.de) zuständig.

Im Übrigen ist das Institut nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Europäische Online-Streitbeilegungsplattform:

Die Plattform zur Online-Streitbeilegung der Europäischen Kommission erreichen Sie unter

https://webgate.ec.europa.eu/odr/.

8. Richtlinie über den Umgang mit Interessenkonflikte

9. Informationsblatt Reklamation

10. Einlagensicherung

Deutsche Oppenheim Family Office AG gehört dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken an. Der Einlagensicherungsfonds sichert gemäß seinem Statut Kontoguthaben von Bankkunden, die nach den geltenden Bedingungen von der Bank zurückzuzahlen sind.

Nicht gesichert sind unter anderem die zu den Eigenmitteln der Bank zählenden Einlagen und Verbindlichkeiten aus Inhaber- und Orderschuldverschreibungen.
Einlagen von anderen Gläubigern als natürlichen Personen und rechtsfähigen Stiftungen werden nur geschützt, wenn (i) es sich bei der Einlage um keine Verbindlichkeit aus einer Namensschuldverschreibung oder einem Schuldscheindarlehen handelt und (ii) die Laufzeit der Einlage nicht mehr als 18 Monate beträgt.

Auf Einlagen, die bereits vor dem 1. Januar 2020 bestanden haben, findet die Laufzeitbeschränkung keine Anwendung. Nach dem 31. Dezember 2019 entfällt dieser Bestandsschutz, sobald die betreffende Einlage fällig wird, gekündigt werden kann oder anderweitig zurückgefordert werden kann, oder wenn die Einlage im Wege einer Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolge übergeht.

Für die Verbindlichkeiten der Banken, die bereits vor dem 1. Oktober 2017 bestanden haben, gelten zunächst die bis zum 1. Oktober 2017 gültigen Regelungen des Statuts des Einlagensicherungsfonds. Dieser Bestandsschutz entfällt, sobald die betreffende Verbindlichkeit fällig wird, gekündigt oder anderweitig zurückgefordert werden kann oder wenn die Verbindlichkeit im Wege einer Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolge übergeht.

Für die Berechnung der Sicherungsgrenze ist die Höhe der für die Einlagensicherung maßgeblichen Eigenmittel der Bank maßgeblich. Die Sicherungsgrenze je Gläubiger beträgt bis zum 31. Dezember 2019 20 %, bis zum 31. Dezember 2024 15 % und ab dem 1. Januar 2025 8,75 % der Eigenmittel der Bank im Sinne von Art. 72 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013. Diese Stichtage gelten für alle Einlagen, die nach dem 31. Dezember 2011 begründet oder prolongiert wurden beziehungsweise werden. Für Einlagen, die vor dem 31. Dezember 2011 begründet wurden, gelten die alten Sicherungsgrenzen bis zur Fälligkeit der Einlage oder bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin.

Auf Wunsch teilen wir Ihnen die aktuelle Sicherungsgrenze gern mit. Alternativ können Sie sie im Internet unter www.bankenverband.de abfragen.
Einzelheiten der Sicherung sind im § 6 des Statuts des Einlagensicherungsfonds festgehalten, das wir Ihnen auf Anfrage ebenfalls gern zur Verfügung stellen.

11. Hinweis zur Bankenabwicklung und Gläubigerbeteiligunge (Bail-in)

Als Reaktion auf Erfahrungen in der Finanzkrise 2008 haben viele Staaten Regelungen erlassen, mit denen ausfallgefährdete Banken zukünftig ohne eine Beteiligung des Steuerzahlers geordnet abgewickelt werden können. Dies führt dazu, dass Anteilsinhaber und Gläubiger von Banken im Falle einer Abwicklung an deren Verlusten beteiligt werden können. Ziel ist es, die Abwicklung einer Bank ohne Einsatz öffentlicher Mittel zu ermöglichen. Nähere Informationen erhalten Sie im beigefügten Dokument.

Bail-in

12. Hinweise zur zweiten Aktionärsrechterichtlinie

Die Deutsche Oppenheim Family Office AG unterfällt der Begriffsbestimmung nach als Vermögensverwalter im Sinne von § 134a Abs. 1 Nr. 2 AktG und hat daher ihre Mitwirkung in Portfoliogesellschaften (Mitwirkungspolitik) gemäß § 134b Abs. 1 und Abs. 2 AktG zu beschreiben und etwaige Abweichungen von diesen Vorgaben gemäß § 134b Abs. 4 AktG offenzulegen und zu begründen.

Die Deutsche Oppenheim Family Office AG übt keine Aktionärsrechte i.S.v. § 134b Abs. 1 Nr. 1 AktG aus, die auf einer Mitwirkung in der Gesellschaft basieren. Insbesondere werden keine in Bezug auf die Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften bezogenen Rechte wahrgenommen. Das Recht auf einen Gewinnanteil im Sinne der §§ 60ff. AktG sowie auf Bezugsrechte werden in Rücksprache mit dem Kunden wahrgenommen.

Die Überwachung wichtiger Angelegenheiten der Gesellschaften im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 2 AktG erfolgt durch Kenntnisnahme der gesetzlich angeordneten Berichterstattung der Gesellschaften in Finanzberichten sowie Adhoc-Mitteilungen.

Ein Meinungsaustausch mit den Gesellschaftsorganen und den Interessenträgern der Gesellschaft im Sinne von § 134 Abs. 1 Nr. 3 AktG findet nicht statt.

Beim Auftreten von Interessenkonflikten im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 5 AktG erfolgt eine Offenlegung gegenüber den Betroffenen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen und eine Abklärung des weiteren Vorgehens mit denselben.

Eine jährliche Veröffentlichung über die Umsetzung der Mitwirkungspolitik im Sinne von § 134b Abs. 2 AktG erfolgt nicht, weil eine entsprechende Rechtewahrnehmung nicht erfolgt.

Eine Veröffentlichung des Abstimmungsverhaltens im Sinne von § 134b Abs. 3 AktG erfolgt nicht, weil eine Teilnahme an Abstimmungen nicht erfolgt.

13. Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen

Die Verordnung (EU) Nr. 2019/2088 des europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten – auch Offenlegungsverordnung genannt – sieht neue Transparenzpflichten im Hinblick auf Nachhaltigkeitskriterien und Nachhaltigkeitsrisiken vor. Hiernach sind u.a. Offenlegungen auf der Website sowohl auf Ebene von Produkten, welche z. B. ökologische oder soziale Merkmal berücksichtigen, als auch auf Unternehmensebene vorzunehmen.
Die nachfolgenden Veröffentlichungen beziehen sich auf die gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungen auf Websites gemäß der Offenlegungsverordnung.

Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Anlageberatung und Finanzportfolioverwaltung

Einleitung / Zusammenfassung

Am 10. März 2021 ist die Verordnung (EU) 2019/2088 vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Offenlegungsverordnung) in Kraft getreten. Diese Verordnung zielt darauf ab, nachhaltige Investitionen zu unterstützen, indem Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater verpflichtet werden, Informationen zu Nachhaltigkeitsrisiken gegenüber Investoren und Kunden offenzulegen.

Artikel 3 dieser Verordnung sieht die Veröffentlichung von Informationen über die Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in Anlageentscheidungsprozessen und in der Anlageberatung vor. Der von der Deutsche Oppenheim Family Office AG (im Folgenden „Deutsche Oppenheim“) verfolgte Ansatz wird im Folgenden näher erläutert.
Die Deutsche Oppenheim wendet einen übergreifenden Ansatz für das Management von Nachhaltigkeit an, der in einer Reihe von Richtlinien und Verfahren auf Ebene des Deutsche Bank Konzerns festgelegt ist. Die konzernweite Nachhaltigkeitsrichtlinie beschreibt die für die Deutsche Oppenheim wichtigsten Nachhaltigkeitsgrundsätze sowie die wichtigsten Anforderungen und Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit nachhaltigkeitsbezogenen Fragen, nichtfinanzieller Nachhaltigkeitsberichterstattung und -ratings und mit ökologischen und sozialen Sorgfaltspflichten im Kontext des Reputationsrisikomanagements und stellt zusammen mit dem Risikomanagement die Sichtweise der Deutsche Oppenheim auf Nachhaltigkeitsthemen dar.

Die Deutsche Oppenheim hat keine übergreifende formale Richtlinie zur Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in die Anlageentscheidungs- und Beratungsprozesse. Wie die Deutsche Oppenheim Nachhaltigkeitsrisiken in Anlageentscheidungen und in der Anlageberatung berücksichtigt, wird in den folgenden Abschnitten näher beschrieben. Darüber hinaus arbeitet die Deutsche Oppenheim daran, die Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in entsprechende Richtlinien aufzunehmen und diese fortlaufend weiterzuentwickeln, wenn zukünftig eine steigende Zahl von nachhaltigkeitsbezogenen Daten verfügbar werden.

Definition von Nachhaltigkeitsrisiken

Als Nachhaltigkeitsrisiken („ESG-Risiken“) werden Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt („Environment“), Soziales („Social“) oder Unternehmensführung („Corporate Governance“) bezeichnet, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnten. Diese Risiken können sowohl separat als auch kumulativ auftreten; sie können einzelne Unternehmen, aber auch ganze Sektoren/Branchen oder Regionen betreffen und dabei unterschiedlich stark ausgeprägt sein.


Nachfolgende Beispiele sollen zur Veranschaulichung der Nachhaltigkeitsrisiken dienen:

  • Durch vermehrt auftretende Extremwetterereignisse in Folge des Klimawandels (sog. physische Risiken) können z. B. Produktionsstätten einzelner Unternehmen oder ganze Regionen beeinträchtigt oder zerstört werden, was zu Produktionsausfällen, steigenden Kosten zur Wiederherstellung der Produktionsstätten und höheren Versicherungskosten führt. Ferner können Extremwetterereignisse in Folge des Klimawandels, wie z. B. anhaltendes Niedrigwasser in Trockenperioden, den Transport von Waren beeinträchtigen oder gar zeitweise unmöglich machen.
  • Ebenso bestehen Risiken im Zusammenhang mit der Umstellung auf eine kohlenstoffarme Wirtschaft (sog. Transitionsrisiken): So können beispielsweise politische Maßnahmen zu einer Verteuerung und/oder Verknappung fossiler Energieträger führen (Beispiele: Kohleausstieg, CO₂-Steuer) oder zu hohen Investitionskosten aufgrund erforderlicher Sanierungen von Gebäuden und Anlagen. Neue Technologien können bekannte verdrängen (z. B. Elektromobilität), veränderte Kundenpräferenzen und gesellschaftliche Erwartungen können Geschäftsmodelle von den Unternehmen gefährden, die hierauf nicht rechtzeitig reagieren und gegensteuern (beispielsweise durch eine Anpassung des Geschäftsmodells).
  • Eine starke Zunahme der physischen Risiken würde eine abruptere Umstellung der Wirtschaft erfordern, was wiederum zu höheren Transitionsrisiken führt.
  • Risiken aus dem Bereich Soziales ergeben sich u. a. aus der Nichteinhaltung arbeitsrechtlicher Standards (z. B. Kinder- und Zwangsarbeit), der Einhaltung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes.
  • Als Beispiele für Risiken im Rahmen der Unternehmensführung, die sich aus einer unzureichenden Corporate Governance ergeben und zu hohen Strafzahlungen führen können, sind die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit und Korruption zu nennen.

Insbesondere wirken sich Nachhaltigkeitsrisiken auf die nachfolgenden traditionellen Risiken von Anlagen aus und können bei ihrem Eintreten die Rendite einer Anlage maßgeblich negativ beeinflussen:

⦁ Branchenrisiko
⦁ Preisänderungsrisiko
⦁ Emittenten- / Bonitätsrisiko
⦁ Dividendenrisiko
⦁ Liquiditätsrisiko
⦁ Währungsrisiko
 
Art und Weise der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken als Finanzmarktteilnehmer und als Finanzberater

Für die Bewertung der Nachhaltigkeitsrisiken werden von der Deutsche Oppenheim u. a. Informationen von externen Dienstleistern genutzt, die sich auf die qualitative Bewertung hinsichtlich der ESG-Faktoren spezialisiert haben.

Da sich Nachhaltigkeitsrisiken unterschiedlich stark auf einzelne Unternehmen, Branchen, Anlageregionen, Währungen und Anlageklassen (z. B. Aktien oder Anleihen) auswirken können, verfolgt die Deutsche Oppenheim bei den Empfehlungen von Finanzinstrumenten den Ansatz einer möglichst breiten Streuung der Anlagen (Diversifizierung), um die Auswirkungen eines Eintritts von Nachhaltigkeitsrisiken auf das Portfolio des Kunden zu reduzieren. Die Deutsche Oppenheim empfiehlt grundsätzlich eine Aufteilung in verschiedene Anlageklassen, um ein kundenindividuelles Chance-Risiko-Profil darzustellen. Zudem wird in der Anlageberatung eine breite Streuung der Anlageklassen in verschiedenen Branchen/Sektoren, Anlageregionen und Währungen verfolgt.

Bei den Investitionsentscheidungen im Rahmen der Finanzportfolioverwaltung werden neben der Diversifizierung Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen des Investmentprozesses an unterschiedlichen Stellen beachtet. Nachhaltigkeitsrisiken werden bei der makroökonomischen Betrachtung und Entwicklung der Marktmeinung, bei der Erstellung der Asset- Allokation für die einzelnen Anlagestrategien und bei der Auswahl der einzelnen Finanzinstrumente berücksichtigt.

Stand: 16.05.2023

Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Deutsche Oppenheim Family Office AG 5299003G9CMV5CY1FU81

Zusammenfassung


Die Deutsche Oppenheim Family Office AG 5299003G9CMV5CY1FU81 berücksichtigt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ihrer Anlageentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Bei der vorliegenden Erklärung handelt es sich um die konsolidierte Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren von der Deutsche Oppenheim Family Office AG (im Folgenden "Deutsche Oppenheim").

Diese Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bezieht sich auf den Bezugszeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023.

Diese Erklärung wird gemäß Verordnung (EU) 2019/2088 (Offenlegungsverordnung – OffVO) veröffentlicht, in der Finanzmarktteilnehmer und in den Anwendungsbereich fallende Finanzprodukte definiert werden. Folglich gilt diese Offenlegung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren für die Deutsche Oppenheim insoweit, wie diese als Wertpapierfirma gilt, die für EU-Kunden Portfoliomanagementleistungen erbringt und Anlageentscheidungen trifft.

Die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren werden von der Europäischen Kommission als negative – wesentliche oder wahrscheinlich wesentliche – Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren definiert, die durch die Investitionsentscheidungen und Anlageberatung der Gesellschaft hervorgerufen oder verschärft werden, oder die mit Entscheidungen und Beratung der Gesellschaft direkt in Verbindung stehen. Die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, insbesondere deren Identifizierung und Priorisierung und die Ergreifung gezielter Maßnahmen hinsichtlich der betreffenden Anlagen, werden jährlich von der Deutsche Oppenheim überprüft und in eine Richtlinie überführt. Die Vorgehensweise der Deutsche Oppenheim basiert auf der Vorgehensweise des Group Sustainability Council (GSC) der Deutsche Bank AG. Dabei verwendet der Deutsche Bank Konzern derzeit einen prinzipienbasierten Ansatz. Da sich die regulatorischen Anforderungen und die entsprechenden Daten laufend verändern, unternimmt der Deutsche Bank Konzern alle Anstrengungen, um ein stringenteres und umfassenderes Rahmenwerk zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen in ihrer Finanzportfolioverwaltung unter Berücksichtigung solcher Veränderungen umzusetzen.

Seit 10. März 2021 werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen zu bestimmen Faktoren in Bezug auf das Anlageuniversum durch die Deutsche Oppenheim transparent veröffentlicht, wodurch bei der Auswahl von Anlageinstrumenten zur Konstruktion relevanter Finanzprodukte gut informierte Entscheidungen getroffen werden können. Der Fokus liegt hierbei darauf, entsprechende Daten im Prozess zur Auswahl der zugrundeliegenden Produkte für die von der Deutsche Oppenheim verwalteten Portfolios zur Verfügung zu stellen. Angesichts ihrer Rolle als Treuhänderin ist es für die Deutsche Oppenheim von höchster Bedeutung, sämtliche Anlageentscheidungen im Interesse der Kunden zu treffen und alle relevanten finanziellen Gesichtspunkte und Risikofaktoren zu berücksichtigen. Die Einbeziehung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren ist daher ein zusätzlicher Aspekt, der von den Portfoliomanagern der Deutsche Oppenheim im Rahmen von Anlageentscheidungen zu prüfen ist, aber überwiegt nicht zwangsläufig andere relevante Faktoren. Die Deutsche Oppenheim arbeitet mit externen Datenanbietern zusammen, um die erforderlichen Daten zu beziehen und das zulässige Anlageuniversum zu analysieren. So können monatlich Informationen zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen für das gesamte relevante Anlageuniversum aufgenommen werden.

Während die Deutsche Oppenheim zu allen in der OffVO als erforderlich definierten wichtigen nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren Bericht erstattet, fokussiert sie in ihrer Rolle als Finanzmarktteilnehmerin die Berücksichtigung wichtiger nachteiliger Auswirkungen in ihrem Anlageprozess auf eine Auswahl an Indikatoren. Die Auswahl dieser Indikatoren erfolgt auf Basis der Verfügbarkeit relevanter Daten und der Ausrichtung auf von der Deutsche Bank Group priorisierten Berücksichtigung bestimmter nachteiliger Aktivitäten, sowie anhand der Kriterien für die Klassifizierung nachhaltiger Anlagen, aus denen sich die Standards für die Herstellung nachhaltiger Produkte ergeben. Der Anlageprozess muss eine robuste Vermögensaufteilung über verschiedene Regionen, Anlageklassen und Branchen ermöglichen. Folglich sind nicht alle der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren immer durchgängig anwendbar und es stehen unter Umständen nicht zu allen Wertpapieren, in die investiert wird, entsprechende Daten zur Verfügung.

Die folgenden wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren werden priorisiert:

  • Treihausgasemission

    • Engagement im Bereich fossiler Energieträger

      Branchen mit Umsätzen aus der Exploration, dem Abbau, der Förderung, dem Vertrieb oder der Veredelung von festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen (d. h. Kohle, Öl, Erdgas)

    • CO2-Emissionen

      Durch ein Unternehmen generierte Menge an CO2-Äquivalenten, gemessen an Volumen und Intensität


  • Sozial- und Arbeitnehmerbelange

    • Einhaltung der Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen (UNGC)

      Kontrolle, dass die Unternehmen Mindeststandards in Bezug auf Menschenrechte, Arbeitsrecht, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung erfüllen

    • Engagement im Bereich kontroverser WaffenI

      Unternehmen, die eine Branchenverbindung zu Landminen, Streumunittion, chemischen Wassen oder biologischen Waffen haben. Eine Branchenverbindung umfasst Eigentum, Herstellung oder Verkauf.


Die Deutsche Oppenheim kontrolliert fortlaufend, in welchem Maße sie Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren ausgesetzt ist, und wird ihre Strategie bei Bedarf jeweils im Zuge der Veröffentlichung des nächsten quantitativen Jahresberichts anpassen.

Da sich die Standards zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien noch in Entwicklung befinden und die entsprechenden Vorschriften zur Berichterstattung noch nicht in Kraft getreten sind, sind entsprechende Daten derzeit nicht durchgängig von den Kapitalverwaltungsgesellschaften, den Emittenten der Bank oder externen Datenanbietern verfügbar. Dies gilt insbesondere für Daten zu nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren.

Beschreibung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren


Die Deutsche Oppenheim legt Daten zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen (PAI) auf Nachhaltigkeitsfaktoren in Bezug auf Produkte offen, für die sie als Finanzmarktteilnehmerin auftritt und die unter die Bestimmungen der OffVO fallen. Die folgende Offenlegung gilt gesammelt für alle in den Anwendungsbereich der OffVO fallenden Vermögenswerte der Deutsche Oppenheim. Die Daten beziehen sich auf den Bezugszeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023.

Die Verfügbarkeit und Qualität von Daten zu wichtigen nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren des Anlageuniversums entwickelt sich zu diesem Zeitpunkt noch. Dies ist durch diverse Einflüsse bedingt, wie zum Beispiel die Ausrichtung und Anwendbarkeit von Berichtsstandards auf investierbare Unternehmen und staatliche Emittenten, Weiterentwicklungen in den Berechnungsmethoden für Nachhaltigkeitsindikatoren, und laufende Bemühungen von Marktteilnehmern und Datenanbietern, Daten zugänglich zu machen und zu standardisieren.  Die Deutsche Oppenheim erachtet die verfügbaren Daten als noch nicht ausreichend, um daraus fundierte Handlungsentscheidungen ableiten zu können. Es ist möglich, dass die Werte für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren im Zuge der weiteren Verbesserung der Datenverfügbarkeit und -qualität ansteigen, ohne dass die Deutsche Oppenheim hierauf Einfluss hat.

Darüber hinaus besteht nach der gezielten Konsultation der OffVO im September 2023 die Möglichkeit weiterer Änderungen an der Verordnung, die möglicherweise festgelegte Maßnahmen ungültig machen könnten. Daher beschränkt sich die Deutsche Oppenheim in Bezug auf ihr aktuelles quantitatives Berichtswesen auch weiterhin darauf, die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ihrer Anlageentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren offenzulegen und zu beobachten, ohne daraus für den folgenden Bezugszeitraum Handlungspläne oder Grenzwerte zur Vermeidung bzw. Minderung der der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren abzuleiten.

Die Deutsche Oppenheim wird dieses Vorgehen jährlich prüfen.

Das Anlageuniversum, in dem die Deutsche Oppenheim als Finanzmarktteilnehmerin agiert, umfasst investierbare Unternehmen, staatliche Emittenten, indirekte Anlageformen (Fonds), Derivate, Rohstoffe und Barmittel. In Übereinstimmung mit den sich entwickelnden Richtlinien hat Deutsche Oppenheim ihren Ansatz zur Berechnung nachteiliger Auswirkungen aktualisiert, und berücksichtigt für diesen Berichtszeitraum alle im Portfolio gehaltenen Investitionen für die Berechnung der einzelnen PAIs. Diese Änderung der Methodik bedeutet, dass die Zahlen im Jahresvergleich nicht direkt vergleichbar sind. Um diesen Vergleich möglich zu machen, wurden zusätzliche "Memo"-Werte in die Tabelle aufgenommen. Diese entsprechenden Näherungswerte für 2022 basieren auf der aktualisierten Methodik, um einen konsistenteren Jahresvergleich zu ermöglichen. Weitere Informationen sind auch in der Erklärungsspalte für jede nachteilige Auswirkung enthalten, wo dies erforderlich ist.

Für den aktuellen Bezugszeitraum inkludiert die Deutsche Oppenheim Informationen zur Abdeckung, die als prozentualer Anteil der Gesamtinvestitionen dargestellt werden, für die Daten zu nachteiligen Auswirkungen zu den einzelnen PAIs verfügbar waren. Die Abdeckungswerte spiegeln auch die erfolgte Methodikänderung wider, wobei die Abdeckung für das Jahr 2022 als Anteil der für die einzelnen PAIs zur Anwendung geeigneten Investitionen gezeigt wurde. Für 2023 wird die Prozentangabe für die Abdeckung jedoch als Anteil aller Investitionen dargestellt. Dieser Umstand führt zu einer allgemein geringeren Abdeckungsquote für die Werte von 2023.

Die Berechnung basiert auf PAI-Daten zu Direktanlagen in investierbare Unternehmen und staatliche Emittenten sowie indirekten Anlagen (Fonds), die von einem externen Datenanbieter bezogen werden. Diese Daten werden anhand von vier Momentaufnahmen der im Bezugszeitraum verwalteten Vermögenswerte zum Stand fester Stichtage (31. März / 30. Juni / 30. September / 31. Dezember) berechnet.

1) Die Abdeckung ist als freiwillige Zusatzinformation enthalten. Sie basiert auf dem Prozentsatz der Gesamtinvestitionen, für die Daten zu nachteiligen Auswirkungen zu den einzelnen PAIs verfügbar waren Das Anlageuniversum umfasst alle Vermögenswerte einschließlich Beteiligungsunternehmen, staatliche Emittenten, indirekte Investitionen (Fonds), Derivate, Rohstoffe und Barmittel.

2) Die Erläuterung wurde für alle nachteiligen Auswirkungen zusammengefasst, um die allgemeinen Änderungen bezüglich der Berechnung der PAIs hervorzuheben, die bei Jahresvergleichen berücksichtigt werden müssen.

3) Für die aktuelle quantitative Berichterstattung wird die Deutsche Oppenheim Family Office AG aufgrund von Datenbeschränkungen und regulatorischen Entwicklungen keine geplanten Maßnahmen oder Schwellenwerte für den folgenden Berichtszeitraum berücksichtigen.

4) Aufgrund der erheblichen methodischen Änderungen bei der Berechnung der nachteiligen Auswirkungen wurden zusätzliche so genannte „Memo“-Werte für das Jahr 2022 aufgenommen, um einen Vergleich der Vorjahreswerte zu den neuen Werten zu ermöglichen. Diese Memo-Werte wurden basierend auf den Beständen von 2022 berechnet, aber unter Berücksichtigung der für 2023 genutzten Berechnungsmethode sowie Datengrundlage und sollten daher nicht als genaue Darstellung des Jahres 2022 betrachtet werden, sondern lediglich als Richtwert.

Beschreibung der Strategien zur Feststellung und Gewichtung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Der Deutsche Bank Konzern hat eine robuste Governance-Struktur etabliert, die es ihr ermöglicht, Nachhaltigkeitsaktivitäten über die gesamte Bank hinweg zu steuern, zu bewerten und nachzuverfolgen. Diese Governance-Struktur umfasst diverse Gremien, die sich ausschließlich mit dem Thema Nachhaltigkeit befassen. An oberster Stelle steht dabei das Group Sustainability Committee, das im Jahr 2020 gebildet wurde. Es wird durch den Vorstandsvorsitzenden und den Chief Sustainability Officer (stellv. Vorsitz) geleitet und besteht aus Mitgliedern des Vorstands sowie den Leitenden der Geschäftsbereiche der Deutsche Bank AG und bestimmter Infrastrukturfunktionen.

Der Deutsche Bank Konzern verfolgt eine ganzheitliche Herangehensweise an das Thema Nachhaltigkeit. Diese wird in einer Reihe an Konzernrichtlinien und -arbeitsanweisungen genauer definiert.

Da sich sowohl die regulatorischen Umstände als auch die Datenlage laufend verändern, verfügt die Deutsche Oppenheim als Konzerntochter in ihrer Funktion als Finanzmarktteilnehmerin bisher nicht über eine zentrale Richtlinie zur Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Soweit relevant werden diese jedoch durch bestehende Arbeitsanweisungen abgedeckt. Die Deutsche Oppenheim unternimmt alle Anstrengungen, um im Einklang mit entsprechenden Entwicklungen ein stringenteres und umfassenderes Rahmenwerk zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen in ihre Finanzportfolioverwaltung einzubetten.

Rahmenwerke für die Deutsche Oppenheim in ihrer Funktion als Finanzmarktteilnehmerin beschreiben die Kernprozesse, Verantwortlichkeiten, Steuerungsstrukturen und Kontrollumgebung. Sie sehen vor, dass Portfoliomanagern Informationen zu bestimmten wichtigen nachteiligen Auswirkungen im Kontext des Anlageuniversums bereitgestellt werden. Dies ermöglicht es den Portfoliomanagern, bei der Auswahl von Instrumenten zur Konstruktion der verwalteten Portfolios gut informierte Entscheidungen zu treffen. Der Fokus liegt hierbei darauf, entsprechende Daten im Prozess zur Auswahl der zugrundeliegenden Produkte für die von der Deutsche Oppenheim verwalteten Portfolios zur Verfügung zu stellen. Angesichts ihrer Rolle als Treuhänderin ist es für die Deutsche Oppenheim von höchster Bedeutung, sämtliche Anlageentscheidungen im Interesse der Kunden zu treffen und alle relevanten finanziellen Gesichtspunkte und Risikofaktoren zu berücksichtigen. Die Einbeziehung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ist daher ein zusätzlicher Aspekt, der von den Portfoliomanagern der Deutsche Oppenheim im Rahmen von Anlageentscheidungen zu prüfen ist, aber überwiegt nicht zwangsläufig andere relevante Faktoren.

Für Finanzprodukte, die eine nachhaltige Anlagestrategie verfolgen, hat der Deutsche Bank Konzern zusätzlich eine Richtlinie zu Klassifikationskriterien für Nachhaltigkeit (in 2021) veröffentlicht, deren Vorgaben auch von der Deutsche Oppenheim zu beachten sind. In ihrer Rolle als Finanzmarktteilnehmerin verwendet die Deutsche Oppenheim Daten von externen Anbietern, um Investitionen in Branchen oder Geschäftspraktiken auszuschließen oder durch Schwellenwerte zu begrenzen, auf die bestimmte Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren zutreffen.

In ihrer Rolle als Finanzmarktteilnehmerin identifiziert und priorisiert die Deutsche Oppenheim ausgewählte Indikatoren wichtiger nachteiliger Auswirkungen in ihrem Anlageprozess. Die Auswahl dieser Indikatoren erfolgt auf Basis der Verfügbarkeit relevanter Daten und der Ausrichtung auf von der Deutsche Bank Group priorisierter Beachtung von nachteiligen Aktivitäten, sowie anhand der Kriterien für die Klassifizierung nachhaltiger Anlagen, die Standards festlegen, welche von den Portfoliomanagern im Zuge der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien eingehalten werden müssen.  Der Anlageprozess muss eine robuste Vermögensaufteilung über verschiedene Regionen, Anlageklassen und Branchen ermöglichen. Folglich sind nicht alle der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen immer durchgängig anwendbar und es stehen unter Umständen nicht zu allen Wertpapieren, in die investiert wird, entsprechende Daten zur Verfügung. Die Deutsche Oppenheim kontrolliert fortlaufend, in welchem Maße sie Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren ausgesetzt ist, und wird ihre Strategie bei Bedarf jeweils im Zuge der Veröffentlichung des nächsten quantitativen Jahresberichts anpassen.

Des Weiteren führt die Deutsche Oppenheim in regelmäßigen Abständen eine Beurteilung der Wesentlichkeit nichtfinanzieller Themen für die Deutsche Oppenheim und ihre Interessensgruppen durch. Im Rahmen dieser Bewertung beurteilt Deutsche Oppenheim die tatsächlichen und potenziellen positiven und negativen Auswirkungen sowie die tatsächlichen und potenziellen Risiken und Chancen in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen im Hinblick auf die Geschäftstätigkeiten, Geschäftsbeziehungen sowie Produkte und Dienstleistungen der Deutsche Oppenheim.

Die Deutsche Oppenheim stützt sich bei der Bewertung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren auf Daten, die von Kapitalverwaltungsgesellschaften, Investmentfonds und einem externen Datenanbieter bereitgestellt werden. Diese zuvor genannten Anbieter stellen Daten zur Verfügung, wie sie von den Portfoliounternehmen oder den Investmentfondsmanagern gemeldet werden. Wenn keine Daten von den Portfoliounternehmen oder den Investmentfondsgesellschaften verfügbar sind, kann der Drittanbieter geschätzte Daten bereitstellen, die verwendet werden können.

Die Deutsche Oppenheim übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Daten. Des Weiteren übernimmt die Deutsche Oppenheim keine Garantie hinsichtlich der Richtigkeit von Beurteilungen des externen Datenanbieters. Auch auf etwaige Störungen bei der Analyse und Researchaufbereitung durch den externen Datenanbieter hat die Deutsche Oppenheim keinen Einfluss.

Da sich die Standards und regulatorischen Rahmenwerke zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien noch in Entwicklung befinden, sind die zur Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren erforderlichen Daten nicht immer verfügbar und die Berücksichtigung der PAIs ist daher ggf. nur begrenzt möglich.

Um solche Begrenzungen zu minimieren, hat die Deutsche Oppenheim ihren externen Datenanbieter sehr sorgfältig ausgewählt und steht mit dem Anbieter in ständigem Austausch über die Entwicklung der Datenqualität.

Mitwirkungspolitik

Im Rahmen ihrer Tätigkeiten als Finanzmarktteilnehmerin in Bezug auf Finanzprodukte, die unter die OffVO fallen, verfolgt die Deutsche Oppenheim derzeit keine direkten Engagement-Aktivitäten gegenüber Unternehmen, in die sie investiert, und nimmt somit keinen Einfluss auf deren Geschäftstätigkeiten oder Umgang mit Risiken.

Bezugnahme auf internationale Standards

Die Deutsche Oppenheim bettet Nachhaltigkeit in ihre Unternehmensrichtlinien, Prozesse und Produkte ein und konzentriert sich dabei auf vier Dimensionen: Nachhaltige Finanzwirtschaft, Leitlinien und Selbstverpflichtungen, Personal und Betrieb sowie Vordenkerschaft und Einbindung von Interessengruppen. Durch Fortschritte in diesen vier Dimensionen kann die Deutsche Oppenheim ihren Beitrag zur Erreichung der Ziele des Pariser Klimaabkommens und der Nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen (UN) leisten.

Als Ausdruck ihres langjährigen Engagements für Nachhaltigkeit befolgt die Deutsche Oppenheim international anerkannte nachhaltigkeitsorientierte Wohlverhaltensregeln für das Geschäfts- und Bankwesen und unterstützt offiziell eine Reihe übergreifender Nachhaltigkeitsrahmenwerke und -initiativen, wie zum Beispiel:

      • Die zehn Prinzipien des UN Global Compact,
      • Die Prinzipien für verantwortliches Bankwesen der Vereinten Nationen und
      • Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte
      • Unterzeichner des Finance for Biodiversity Pledge
      • Mitglied der Finance for Biodiversity Foundation

Durch die Berücksichtigung bestimmter international anerkannter Standards, z. B. der Prinzipien des UN Global Compact, die Festlegung von Grenzwerten für Anlagen in bestimmten Wirtschaftszweigen wie zum Beispiel thermischer Kohle und/oder unkonventioneller Öl- und Gasförderung, und den Ausschluss von Geschäftstätigkeiten, die beispielsweise mit kontroversen Waffen wie Landminen, Streumunition, biologische und chemische Waffen, in Verbindung stehen, berücksichtigt die Deutsche Oppenheim in ihrer Funktion als Finanzmarktteilnehmerin indirekt bestimmte wichtige nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren.

Im Bereich ihrer Portfoliomanagement-Dienstleistungen arbeitet die Deutsche Oppenheim mit externen Datenanbietern zusammen, um Daten über Nachhaltigkeitsfaktoren zu den Unternehmen zu beziehen, in die sie sowohl direkt als auch indirekt investiert.

Mit Blick auf ihre Portfoliomanagement-Dienstleistungen strebt die Deutsche Oppenheim die Entwicklung zukunftsorientierter Klimaszenarios an, die mit Net-Zero-Zielen und dem Pariser Klimaabkommen vereinbar sind. Jedoch berücksichtigt die Deutsche Oppenheim Klimaszenarios aktuell nicht in ihren Anlageentscheidungsprozessen.

Stand: 30.06.2024

Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlageberatung

Im Rahmen der Anlageberatung  berücksichtigt die Deutsche Oppenheim Family Office AG (im Folgenden „Deutsche Oppenheim“) grundsätzlich wichtige nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die im Folgenden näher erläutert werden. Ausführungen zu den wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen finden sich in Artikel 4 der Verordnung (EU) 2019/2088 vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („Offenlegungsverordnung“). Konkretisiert werden diese insbesondere durch Art. 11 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 vom 6. April 2022.

In ihrer Funktion als Anlageberater berücksichtigt die Deutsche Oppenheim für alle von EU-Rechtsträgern verwalteten Finanzprodukte im Sinne der Offenlegungsverordnung [verwaltete Portfolios, alternative Investmentfonds (AIF), Versicherungsanlageprodukte (insurance-based investment products, IBIP), Altersvorsorgeprodukte, Altersversorgungssysteme, Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW), Paneuropäische Private Pensionsprodukte (PEPP)1] folgende wichtige nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren:

  • Engagement im Bereich fossiler Brennstoffe
    Branchen mit Umsätzen aus der Exploration, dem Abbau, der Förderung, dem Vertrieb oder der Veredelung von festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen (d. h. Kohle, Öl,Erdgas)
  • CO₂-Emissionen
    Angaben zu CO₂-Äquivalenten, die Aufschluss über Menge und Intensität der Emissionen eines Unternehmens geben
  • Einhaltung der Prinzipien des Global Compact der Vereinten
    Nationen Kontrolle, dass die Unternehmen Mindeststandards in Bezug auf Menschenrechte, Arbeitsrecht, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung erfüllen
  • Geschäftsaktivitäten im Bereich umstrittener Waffen
    Branchen mit Umsätzen aus der Herstellung oder dem Verkauf umstrittener Waffen (d. h. Antipersonenminen, Streumunition, chemische, biologische, radiologische oder atomare Waffen)


In der EU ansässige Verwalter oder Hersteller von verwalteten Finanzprodukten (Finanzmarktteilnehmer im Sinne der Offenlegungsverordnung), die am Bilanzstichtag das Kriterium erfüllen, im Laufe des Geschäftsjahres durchschnittlich mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigt zu haben, sind verpflichtet, eine Erklärung zu veröffentlichen, welche Strategie sie in Bezug auf die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen und den Umgang damit verfolgen. Wir gehen davon aus, dass Finanzmarktteilnehmer in ihrer ersten Erklärung vor allem mit qualitativen Angaben darauf eingehen werden, inwieweit sie bei Investitionsentscheidungen wichtige nachteilige Auswirkungen berücksichtigen. Erste Erklärungen mit Angaben zur quantitativen Bewertung der Indikatoren dürften bis spätestens 30. Juni 2023 folgen. Ab diesem Zeitpunkt ist mit einer kontinuierlichen Verbesserung der Datenlage für Anleger und Finanzberater zu rechnen.

Im Rahmen unserer Sorgfaltspflichtprüfung im Beratungsgeschäft werden wir die von den Finanzmarktteilnehmern veröffentlichten Erklärungen zu wichtigen nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen untersuchen, inwieweit deren Maßnahmen bzw. Strategien zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren mit den Anforderungen der Deutsche Oppenheim übereinstimmen. Sofern aus Sicht der Deutsche Oppenheim deutliche Abweichungen zu den Anforderungen der Deutsche Oppenheim bestehen, kann dies dazu führen, dass die Produkte dieses Herstellers in der Anlageberatung der Deutsche Oppenheim nicht berücksichtigt werden. Sobald die Verwalter oder Hersteller von verwalteten Finanzprodukten Indikatoren zu nachteiligen Nachhaltigkeitsfaktoren für ihre Finanzprodukte ab dem 30. Juni 2023 veröffentlichen, werden wir diese in die gesamthafte qualitative Bewertung dieser Finanzprodukte mit einbeziehen, ohne dass hierfür Schwellenwerte bzw. ein Ranking oder eine Gewichtung der Indikatoren vorgesehen sind. Ein wesentlicher Prüfpunkt in den Bewertungsprozessen wird die Verbesserung der Indikatoren eines Finanzproduktes im Zeitablauf sein. Die verbesserte Sorgfaltspflichtprüfung schafft die Voraussetzung für mehr Klarheit und Transparenz in Bezug auf die maßgeblichen nachteiligen Auswirkungen, die Finanzmarktteilnehmer in ihren Entscheidungen berücksichtigen. Auf diese Weise können Produkte herausgefiltert werden, die unseren Qualitätsanforderungen nicht entsprechen. Dies kann zur Folge haben, dass die entsprechenden Finanzprodukte von uns nicht empfohlen werden.

Stand: 16.05.2023

Nachhaltigkeit und Vergütung

Nachhaltigkeit und Nachhaltigkeitsrisiken sind integrale Bestandteile bei der leistungsabhängigen Ermittlung der variablen Vergütung im Deutsche-Bank-Konzern, sowohl für Mitarbeiter als auch für den Vorstand. Wo immer es angebracht ist, haben wir nachhaltigkeitsbezogene Ziele festgelegt, und zwar solche finanzieller wie auch nicht-finanzieller Art – wie beispielsweise unser Volumenziel für nachhaltige Vermögensanlagen sowie unsere Ziele für die Unternehmenskultur und das Verhalten unserer Mitarbeiter.
Darüber hinaus erwarten wir von allen Mitarbeitern, dass sie die in unserem Verhaltenskodex festgelegten Nachhaltigkeitsgrundsätze einhalten. Diese zielen darauf ab, nachhaltigen Mehrwert für unsere Kunden, Mitarbeiter, Investoren und die Gesellschaft insgesamt zu schaffen. Der Verhaltenskodex ist in unsere Führungs-und Entscheidungsstrukturen, Richtlinien, Prozesse und Kontrollsysteme eingebettet.

Stand: 16.05.2023

14. Wolfsberg Group Financial Crime Compliance Questionnaire (FCCQ) v1.1

Veröffentlicht durch Deutsche Oppenheim Family Office AG, 
© Deutsche Oppenheim Family Office AG, Köln.

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