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Die Deutsche Oppenheim Family Office AG („Institut“) nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor folgenden Verbraucherschlichtungsstellen teil:
Für die Beilegung von Streitigkeiten zwischen einem Verbraucher und dem Institut aus der Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen (Vermögensverwaltung, Anlageberatung, Abschlussvermittlung und/oder Anlagevermittlung) oder aus der Anwendung der §§ 655a bis 655d des Bürgerlichen Gesetzbuches sowie von Art. 247a § 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche (Vermittlung von Verbraucherdarlehensverträgen und entgeltlichen Finanzierungshilfen) ist die Verbraucherschlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank (Postfach 10 06 02, 60006 Frankfurt, www.bundesbank.de/de/service/schlichtungsstelle) zuständig.
Für die Beilegung von Streitigkeiten zwischen einem Verbraucher und dem Institut aus der Anwendung sonstiger Vorschriften des im Zusammenhang mit den Verträgen über Finanzdienstleistungen (Vermögensverwaltung, Anlageberatung, Abschlussvermittlung und/oder Anlagevermittlung) oder aus der Anwendung der Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuches ist die Verbraucherschlichtungsstelle bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, www.bafin.de) zuständig.
Im Übrigen ist das Institut nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Richtlinie über den Umgang mit Interessenkonflikte
Informationsblatt Reklamation
2022Die Deutsche Oppenheim Family Office AG ist Mitglied der Entschädigungseinrichtung für Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) in 10865 Berlin; Büro: Charlottenstraße 33/33a, 10117 Berlin-Mitte.
Als Reaktion auf Erfahrungen in der Finanzkrise 2008 haben viele Staaten Regelungen erlassen, mit denen ausfallgefährdete Banken zukünftig ohne eine Beteiligung des Steuerzahlers geordnet abgewickelt werden können. Dies führt dazu, dass Anteilsinhaber und Gläubiger von Banken im Falle einer Abwicklung an deren Verlusten beteiligt werden können. Ziel ist es, die Abwicklung einer Bank ohne Einsatz öffentlicher Mittel zu ermöglichen. Nähere Informationen erhalten Sie im beigefügten Dokument.
Bail-in
Die Deutsche Oppenheim Family Office AG unterfällt der Begriffsbestimmung nach als Vermögensverwalter im Sinne von § 134a Abs. 1 Nr. 2 AktG und hat daher ihre Mitwirkung in Portfoliogesellschaften (Mitwirkungspolitik) gemäß § 134b Abs. 1 und Abs. 2 AktG zu beschreiben und etwaige Abweichungen von diesen Vorgaben gemäß § 134b Abs. 4 AktG offenzulegen und zu begründen.
Die Deutsche Oppenheim Family Office AG übt keine Aktionärsrechte i.S.v. § 134b Abs. 1 Nr. 1 AktG aus, die auf einer Mitwirkung in der Gesellschaft basieren. Insbesondere werden keine in Bezug auf die Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften bezogenen Rechte wahrgenommen. Das Recht auf einen Gewinnanteil im Sinne der §§ 60ff. AktG sowie auf Bezugsrechte werden in Rücksprache mit dem Kunden wahrgenommen.
Die Überwachung wichtiger Angelegenheiten der Gesellschaften im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 2 AktG erfolgt durch Kenntnisnahme der gesetzlich angeordneten Berichterstattung der Gesellschaften in Finanzberichten sowie Adhoc-Mitteilungen.
Ein Meinungsaustausch mit den Gesellschaftsorganen und den Interessenträgern der Gesellschaft im Sinne von § 134 Abs. 1 Nr. 3 AktG findet nicht statt.
Beim Auftreten von Interessenkonflikten im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 5 AktG erfolgt eine Offenlegung gegenüber den Betroffenen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen und eine Abklärung des weiteren Vorgehens mit denselben.
Eine jährliche Veröffentlichung über die Umsetzung der Mitwirkungspolitik im Sinne von § 134b Abs. 2 AktG erfolgt nicht, weil eine entsprechende Rechtewahrnehmung nicht erfolgt.
Eine Veröffentlichung des Abstimmungsverhaltens im Sinne von § 134b Abs. 3 AktG erfolgt nicht, weil eine Teilnahme an Abstimmungen nicht erfolgt.
Die Verordnung (EU) Nr. 2019/2088 des europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten – auch Offenlegungsverordnung genannt – sieht neue Transparenzpflichten im Hinblick auf Nachhaltigkeitskriterien und Nachhaltigkeitsrisiken vor. Hiernach sind u. a. Offenlegungen auf der Website sowohl auf Ebene von Produkten, welche z. B. ökologische oder soziale Merkmale berücksichtigen, als auch auf Unternehmensebene vorzunehmen.
Die nachfolgenden Veröffentlichungen beziehen sich auf die gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungen auf Websites gemäß der Offenlegungsverordnung.
Am 10. März 2021 ist die Verordnung (EU) 2019/2088 vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Offenlegungsverordnung) in Kraft getreten. Diese Verordnung zielt darauf ab, nachhaltige Investitionen zu unterstützen, indem Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater verpflichtet werden, Informationen zu Nachhaltigkeitsrisiken gegenüber Investoren und Kunden offenzulegen.
Artikel 3 dieser Verordnung sieht die Veröffentlichung von Informationen über die Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in Anlageentscheidungsprozessen und in der Anlageberatung vor. Der von der Deutsche Oppenheim Family Office AG (im Folgenden „Deutsche Oppenheim“) verfolgte Ansatz wird im Folgenden näher erläutert.
Die Deutsche Oppenheim wendet einen übergreifenden Ansatz für das Management von Nachhaltigkeit an, der in einer Reihe von Richtlinien und Verfahren auf Ebene des Deutsche Bank Konzerns festgelegt ist. Die konzernweite Nachhaltigkeitsrichtlinie beschreibt die für die Deutsche Oppenheim wichtigsten Nachhaltigkeitsgrundsätze sowie die wichtigsten Anforderungen und Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit nachhaltigkeitsbezogenen Fragen, nichtfinanzieller Nachhaltigkeitsberichterstattung und -ratings und mit ökologischen und sozialen Sorgfaltspflichten im Kontext des Reputationsrisikomanagements und stellt zusammen mit dem Risikomanagement die Sichtweise der Deutsche Oppenheim auf Nachhaltigkeitsthemen dar.
Die Deutsche Oppenheim hat keine übergreifende formale Richtlinie zur Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in die Anlageentscheidungs- und Beratungsprozesse. Wie die Deutsche Oppenheim Nachhaltigkeitsrisiken in Anlageentscheidungen und in der Anlageberatung berücksichtigt, wird in den folgenden Abschnitten näher beschrieben. Darüber hinaus arbeitet die Deutsche Oppenheim daran, die Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in entsprechende Richtlinien aufzunehmen und diese fortlaufend weiterzuentwickeln, wenn zukünftig eine steigende Zahl von nachhaltigkeitsbezogenen Daten verfügbar werden.
Für die Bewertung der Nachhaltigkeitsrisiken werden von der Deutsche Oppenheim u. a. Informationen von externen Dienstleistern genutzt, die sich auf die qualitative Bewertung hinsichtlich der ESG-Faktoren spezialisiert haben.
Da sich Nachhaltigkeitsrisiken unterschiedlich stark auf einzelne Unternehmen, Branchen, Anlageregionen, Währungen und Anlageklassen (z. B. Aktien oder Anleihen) auswirken können, verfolgt die Deutsche Oppenheim bei den Empfehlungen von Finanzinstrumenten den Ansatz einer möglichst breiten Streuung der Anlagen (Diversifizierung), um die Auswirkungen eines Eintritts von Nachhaltigkeitsrisiken auf das Portfolio des Kunden zu reduzieren. Die Deutsche Oppenheim empfiehlt grundsätzlich eine Aufteilung in verschiedene Anlageklassen, um ein kundenindividuelles Chance-Risiko-Profil darzustellen. Zudem wird in der Anlageberatung eine breite Streuung der Anlageklassen in verschiedenen Branchen/Sektoren, Anlageregionen und Währungen verfolgt.
Bei den Investitionsentscheidungen im Rahmen der Finanzportfolioverwaltung werden neben der Diversifizierung Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen des Investmentprozesses an unterschiedlichen Stellen beachtet. Nachhaltigkeitsrisiken werden bei der makroökonomischen Betrachtung und Entwicklung der Marktmeinung, bei der Erstellung der Asset-Allokation für die einzelnen Anlagestrategien und bei der Auswahl der einzelnen Finanzinstrumente berücksichtigt.
Stand: 16.05.2023
Deutsche Oppenheim Family Office AG, 5299003G9CMV5CY1FU81
Die Deutsche Oppenheim Family Office AG, 5299003G9CMV5CY1FU81 berücksichtigt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ihrer Anlageentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Bei der vorliegenden Erklärung handelt es sich um die konsolidierte Erklärung der Deutsche Oppenheim Family Office AG (im Folgenden „Deutsche Oppenheim“) zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren.
Diese Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bezieht sich auf den Bezugszeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024.
Diese Erklärung wird gemäß Verordnung (EU) 2019/2088 (Offenlegungsverordnung – OffVO) veröffentlicht, in der Finanzmarktteilnehmer und in den Anwendungsbereich fallende Finanzprodukte definiert werden. Folglich gilt diese Offenlegung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren für die Deutsche Oppenheim insoweit, wie diese als Wertpapierfirma gilt, die für EU-Kunden Portfoliomanagementleistungen erbringt und Anlageentscheidungen trifft.
Die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen werden von der Europäischen Kommission definiert als „negative – wesentliche oder wahrscheinlich wesentliche – Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die durch die Investitionsentscheidungen und Anlageberatung der Gesellschaft hervorgerufen oder verschärft werden oder damit unmittelbar zusammenhängen“.
Seit 10. März 2021 werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen („Principal Adverse Impacts“, nachfolgend: PAI) zu bestimmen Faktoren in Bezug auf das Anlageuniversum durch die Deutsche Oppenheim veröffentlicht, wodurch bei der Auswahl von Anlageinstrumenten zur Konstruktion relevanter Finanzprodukte gut informierte Entscheidungen getroffen werden können. Der Fokus liegt hierbei darauf, entsprechende Daten im Prozess zur Auswahl der zugrundeliegenden Produkte für die von der Deutsche Oppenheim verwalteten Portfolios zur Verfügung zu stellen. Zur Erhebung der erforderlichen Daten nutzt die Deutsche Oppenheim ESG Research von ISS STOXX und verwaltet auf dieser Basis ihr investierbares Produktuniversum.
Für die Deutsche Oppenheim ist es in ihrer Rolle als Treuhänderin wichtig, sämtliche Anlageentscheidungen im Interesse der Kunden zu treffen und dabei alle relevanten finanziellen Gesichtspunkte und Risikofaktoren zu berücksichtigen. Die Einbeziehung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ist daher ein zusätzlicher Aspekt, der von den Portfoliomanagern der Deutsche Oppenheim im Rahmen von Anlageentscheidungen zu berücksichtigen ist, der aber andere Faktoren nicht zwangsläufig überwiegt.
Die Deutsche Oppenheim nimmt eine quantitative Berichterstattung zu allen relevanten in der OffVO vorgeschriebenen wichtigen nachteiligen Auswirkungen vor; als Finanzmarktteilnehmer konzentriert sie sich jedoch auf priorisierte Indikatoren zu wichtigen nachteiligen Auswirkungen innerhalb ihres Investitionsprozesses.
In den Ländern, in denen die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) gilt, müssen die Kunden nach ihren Anlagezielen und finanziellen Verhältnissen gefragt werden; dazu gehören auch die Angaben zu den Nachhaltigkeitspräferenzen. In der Deutsche Oppenheim werden abhängig von den Nachhaltigkeitspräferenzen des Kunden sowohl ESG- als auch Nicht-ESG-Strategien angeboten.
Die priorisierten Indikatoren wesentlicher nachteiliger Auswirkungen (PAIs) sind Teil der von ISS STOXX ESG bereitgestellten Wertpapieruniversen und unterstützen eine informierte Entscheidungsfindung der Portfoliomanager bei der Wertpapierauswahl. Die priorisierten Indikatoren wesentlicher nachteiligen Auswirkungen (PAIs) sind in solche Investmentprozesse der von Deutsche Oppenheim verwalteten ESG-Portfolios integriert, die den ESG-Mindestkriterien der Deutsche Oppenheim folgen.
Diese folgenden PAIs werden priorisiert:
Branchen mit Umsätzen aus der Exploration, dem Abbau, der Förderung, dem Vertrieb oder der Veredelung von festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen (d. h. Kohle, Öl, Erdgas)
Durch ein Unternehmen generierte Menge an CO2-Äquivalenten, gemessen an Volumen und Intensität
Unternehmen müssen wesentliche Pflichten in den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsrecht, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung erfüllen
Unternehmen mit einer industriellen Verbindung zu Landminen, Streumunition, chemischen oder biologischen Waffen. Eine industrielle Verbindung umfasst Eigentum, Herstellung oder Investition
Die Deutsche Oppenheim legt Daten zu 18 wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (16 obligatorische und 2 optionale) in Bezug auf Produkte offen, bei denen sie als Finanzmarktteilnehmerin tätig ist und die in den Geltungsbereich der OffVO fallen. Das Anlageuniversum umfasst alle Vermögenswerte, einschließlich investierbarer Unternehmen, staatliche Emittenten, indirekte Anlagen (Fonds), Derivate, Rohstoffe und Barmittel. Die Berechnung der Auswirkungen basiert auf Daten von ISS STOXX ESG Research zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen für investierbare Unternehmen, Staaten und indirekten Anlageprodukten (Fonds) berechnet anhand von vier Stichtagen der im Bezugszeitraum (31. März / 30. Juni / 30. September / 31. Dezember) verwalteten Vermögenswerte.
Die Deutsche Oppenheim hat beschlossen, Planungen für weitere Maßnahmen insbesondere die Vereinbarung von Zielen für den nächsten Berichtszeitraum zurückzustellen, um die Ergebnisse derzeit diskutierter neuer Regelungen abzuwarten, - einschließlich der Klarheit über die Zeitpläne zur Umsetzung, die sich auf den Schlussbericht zum Entwurf der technischen Regulierungsstandards, Final Report on draft RTS zur Überprüfung der PAI und der Offenlegung zu Finanzprodukten in der OffVO vom 4. Dezember 2023 auswirken und der laufenden Überprüfung der Vereinfachung der OffVO durch die Aufforderung zur Stellungnahme Call for Evidence der EU-Kommission.
Des Weiteren befinden sich die ESG-Daten zu den PAIs aufgrund verschiedener Datenbeschränkungen noch im Aufbau. Einige dieser Einschränkungen sind (unter anderem) die begrenzte Verfügbarkeit von ESG-Daten über alle Anlageklassen hinweg, Verzögerungen bei den Daten und Lücken in der Erfassung, die die Datenqualität beeinträchtigen, die Abhängigkeit von geschätzten Daten, unterschiedliche urheberrechtlich geschützte Methoden zur Bewertung spezifischer PAI und eine breite Palette von ESG-Perspektiven, Ansätzen, Methoden und Offenlegungsstandards, die zu dieser laufenden Entwicklung beitragen. Dies erfordert einheitliche Berichterstattungsstandards, verbesserte Nachhaltigkeitsmethoden und Bemühungen der Marktteilnehmer zur Verbesserung der Zugänglichkeit der Daten.
Die Deutsche Oppenheim wird ihren derzeitigen Ansatz jährlich überprüfen.
Die Berechnung der Auswirkungen basiert auf den Daten zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen für die konsolidierten Beteiligungen der Deutsche Oppenheim, einschließlich etwaiger Tochtergesellschaften, die anhand der vierteljährlichen Daten im Referenzzeitraum 2024 (31. März / 30. Juni / 30. September / 31. Dezember) bewertet worden sind. Diese PAI-Auswirkungen werden jährlich aktualisiert, wobei die Zahlen der Vorjahre zum Vergleich herangezogen werden (bis zu 5 Jahre), in diesem Fall die PAI-Werte für Investitionen in den Jahren 2024, 2023 und 2022.
Die Methodik wurde weiterentwickelt: Im Berichtsjahr 2024 fließen erneut, wie auch schon für das Berichtsjahr 2023 sämtliche Investitionen in die Berechnung der einzelnen PAIs ein, wodurch ein direkter Vergleich mit den Vorjahr 2022 nur eingeschränkt möglich ist. Zur Erhöhung der Vergleichbarkeit wurden zusätzliche „Memo“-Werte für das Jahr 2022 auf Basis der neuen Methodik ergänzt. Weitere Informationen zu etwaigen Abweichungen finden sich in den erläuternden Spalten der PAI-Tabelle.
Die verwendeten Nachhaltigkeitsdaten stammen von ISS STOXX ESG. Diese umfassen Informationen zu Unternehmen, Staaten und supranationalen Emittenten und decken sowohl verpflichtende als auch zusätzliche PAI-Indikatoren gemäß SFDR ab. Die Berechnungen erfolgen gemäß den RTS der Europäischen Kommission sowie weiteren Vorgaben der Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs).
Gemäß den Empfehlungen der ESAs werden die PAI-Indikatoren auf Basis des Gesamtwertes der Investitionen berechnet (Denominator-Ansatz). Für Positionen, bei denen keine Daten verfügbar sind, wird ein Wert von null angenommen.???
Dies kann zu niedrigeren PAI-Werten führen als bei einer Berechnung, die nur vollständig verfügbare Daten berücksichtigt.
Die „Coverage“-Kennzahl gibt an, für welchen Anteil des Portfolios pro PAI-Indikator Daten vorliegen. Nach Methodik der ISS ESG Corporate Ratings gelten bestimmte Indikatoren nur für spezifische Branchen als wesentlich, sodass die Datenverfügbarkeit entsprechend unterschiedlich ausfällt. In diesen Fällen wird zusätzlich eine branchenspezifisch bereinigte Abdeckungsquote ausgewiesen.
Viele quantitative Angaben basieren auf unternehmensseitiger Berichterstattung. Wo diese nicht vorliegt, kommen modellierte Schätzungen und fundierte Annahmen zum Einsatz – etwa bei Treibhausgasemissionen oder nicht-erneuerbarer Energieproduktion.
Die Indikatoren in diesem Bericht spiegeln entweder Punkt-in-Zeit-Bewertungen (z. B. Anteil von Unternehmen mit bestimmten Merkmalen) oder periodenbezogene Leistungskennzahlen wider (z. B. durchschnittliche Emissionsintensität pro Geschäftsjahr).
Für den aktuellen Berichtszeitraum enthält die Offenlegung Informationen zur Abdeckungsquote1, wie sie aus der ISS STOXX ESG-Lösung hervorgeht.
Der jährliche Wirkungswert ergibt sich aus dem gewichteten Durchschnitt der verwalteten Vermögenswerte aller einbezogenen Geschäftsbereiche. Die angegebenen absoluten Wirkungswerte können aufgrund von Veränderungen im Anlagevolumen zwischen den Jahren variieren.
Nachhaltigkeitsindikator für nachteilige Auswirkungen | Messgröße | Auswirkungen (Abdeckung)2 | Erläuterungen3 | Ergriffene und geplante Maßnahmen und Ziele für den nächsten Bezugszeitraum | |||||
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Y2024 | Y2023 | Y20224 | Maßeinheit | ||||||
Klimaindikatoren und andere umweltbezogene Indikatoren | |||||||||
Treibhausgasemissionen | 1. THG Emissionen | Scope 1 Treibhausgasemissionen | 19.305,11 (68,65%) | 14.867,79 (59,92%) | 13.248,15 (95,89%) Memo: 13.247,93 (54.11%) | Tonnen CO2e | Erläuterungen zu Veränderungen der PAI-Werte im Jahresvergleich sind auf eine Vielzahl von Gründen zurückzuführen und werden daher zusammengefasst dargestellt: Berechnungen auf Entitätsebene: Datenmenge und -qualität: Die angezeigten Werte basieren auf der Gesamtheit aller Investitionen, die im Nenner der Berechnung berücksichtigt wurden. | Aufgrund ausstehender regulatorischer Änderungen und der oben beschriebenen Einschränkungen bei ESG-Daten sind für den nächsten Berichtszeitraum keine Maßnahmen geplant und keine Ziele festgelegt. | |
Scope 2 Treibhausgasemissionen | 8.439,09 (68,65%) | 6.756,20 (59,92%) | 6.060,36 (95,89%) Memo: 6.055,72 (54,11%) | Tonnen CO2e | |||||
Scope 3 Treibhausgasemissionen | 250.815,15 (68,65%) | 245.815,72 (59,92%) | 489.567,78 (95,89%) Memo: 553.659,51 (54,11%) | Tonnen CO2e | |||||
THG Emissionen insgesamt | 278.559,35 (68,65%) | 267.439,70 (59,92%) | 508.876,29 (95,89%) Memo: 572.963,16 (54,11%) | Tonnen CO2e | |||||
2. CO2-Fußabdruck | CO2-Fußabdruck | 295,70 (68,65%) | 302,45 (59.92%) | 1.247,44 (95,89%) Memo: 751,30 (54,31%) | Tonnen CO2e / Mio. Euro Umsatz | PAI 2: Da die Berichterstattung über Treibhausgasemissionen der Kategorie Scope 3 gemäß der Offenlegungsverordnung ab dem 1. Januar 2023 verpflichtend ist, stellt ISS STOXX ESG zwei Berechnungsfaktoren für den CO₂-Fußabdruck bereit: einen auf Basis der Emissionen aus Scope 1 und 2 sowie einen weiteren, der zusätzlich Scope 3-Emissionen einbezieht. | |||
3. THG-Emissionsintensität der Unternehmen, in die investiert wird | THG-Emissionsintensität der Unternehmen, in die investiert wird | 774,13 (68,75%) | 580,81 (60,18%) | 1.915,48 (95,90%) Memo: 1.062,94 (55,19%) | Tonnen CO2e / Mio. Euro Umsatz | PAI 3: Da die Berichterstattung über Treibhausgasemissionen der Kategorie Scope 3 gemäß der Offenlegungsverordnung ab dem 1. Januar 2023 verpflichtend ist, stellt ISS STOXX ESG zwei Berechnungsfaktoren für den CO₂-Fußabdruck bereit: einen auf Basis der Emissionen aus Scope 1 und 2 sowie einen weiteren, der zusätzlich Scope 3-Emissionen einbezieht. | |||
4. Engagement in Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig sind | Anteil der Investitionen in Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig sind | 4,87 (68,25%) | 4,57 (58,11%) | 7,71 (92,50%) Memo: 4,33 (52,62%) | Prozent | ||||
5. Anteil des Energieverbrauchs und der Energieerzeugung aus nicht erneuerbaren Energiequellen | Anteil des Energieverbrauchs und der Energieerzeugung der Unternehmen, in die investiert wird, aus nicht erneuerbaren Energiequellen im Vergleich zu erneuerbaren Energiequellen, ausgedrückt in Prozent der gesamten Energiequellen | 23,01 (47,28%) 0,94 (67,41%) | 30,22 (42,47%) 0,82 (57,46%) | 69,19 (40,50%) Memo: 16,26 (23,50%) 1,52 (88,73%) Memo: 0,76 (50,50%) | Anteil Energieverbrauch in Prozent Anteil Energieerzeugung in Prozent | PAI 5: Der Indikator umfasst „nicht-erneuerbare Energiequellen“, definiert als alle Energiequellen, die nicht unter die Definition erneuerbarer Energien gemäß Artikel 2 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2018/2001 fallen. ISS STOXX ESG berücksichtigt folgende nicht-erneuerbare Energiequellen: Kohle, Kernenergie, Erdöl und Erdgas. Geringfügige Abweichungen können auftreten, da die regulatorische Definition zwar umfassend, jedoch nicht abschließend formuliert ist. | |||
6. Intensität des Energieverbrauchs nach klimaintensiven Sektoren | Energieverbrauch in GWh pro einer Million EUR Umsatz der Unternehmen, in die investiert wird, aufgeschlüsselt nach den klimaintensiven Sektoren | NACE Code A: Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei | 0,00 (18,40%) | 0,00 (9,52%) | 0,00 (24,46%) Memo: 0,00 (0,00%) | GWh / Mio. Euro Umsatz | |||
NACE Code B: Bergbau und Steinbrüche | 0,04 (21,07%) | 0,02 (11,95%) | 0,94 (24,46%) Memo: 0,01 (0,95%) | GWh / Mio. Euro Umsatz | |||||
NACE Code C: Produktion | 18,10 (33,76%) | 0,10 (24,34%) | 0,58 (24,46%) Memo: 0,05 (14,30%) | GWh / Mio. Euro Umsatz | |||||
NACE Code D: Strom-, Gas-, Dampf- und Klimaanlagenversorgung | 0,03 (19,68%) | 0,03 (11,28%) | 1,06 (24,46%) Memo: 0,05 (3,82%) | GWh / Mio. Euro Umsatz | |||||
NACE Code E: Wasserversorgung, Kanalisation, Abfallmanagement und Sanierungsmaßnahmen | 0,00 (19,20%) | 0,00 (10,16%) | 1,09 (24,46%) Memo: 0,01 (0,85%) | GWh / Mio. Euro Umsatz | |||||
NACE Code F: Konstruktion | 0,00 (18,48%) | 0,02 (9,52%) | 0,00 (24,46%) Memo: 0,00 (0,02%) | GWh / Mio. Euro Umsatz | |||||
NACE Code G: Groß- und Einzelhandel; Reparatur von Kraftfahrzeugen und Motorrädern | 0,00 (18,97%) | 0,00 (10,26%) | 0,01 (24,46%) Memo: 0,00 (1,02%) | GWh / Mio. Euro Umsatz | |||||
NACE Code H: Transport und Lagerung | 0,01 (19,25%) | 0,01 (10,63%) | 0,39 (24,46%) Memo: 0,01 (1,07%) | GWh / Mio. Euro Umsatz | |||||
NACE Code L: Immobilienaktivitäten | 0,01 (20,40%) | 0,00 (10,16%) | 0,00 (24,46%) Memo: 0,00 (0,00%) | GWh / Mio. Euro Umsatz | |||||
Biodiversität | 7. Tätigkeiten, die sich nachteilig auf Gebiete mit schutzbedürftiger Biodiversität auswirken | Anteil der Investitionen in Unternehmen, in die investiert wird, mit Standorten/Betrieben in oder in der Nähe von Gebieten mit schutzbedürftiger Biodiversität, sofern sich die Tätigkeiten dieser Unternehmen nachteilig auf diese Gebiete auswirken | 0,05 (68,38%) | 0,02 (58,27%) | 0,04 (92,49%) Memo: 0,02 (52,62%) | Prozent | PAI 7: ISS STOXX ESG verknüpft Kontroversen mit einigen, jedoch nicht allen in der PAI-Definition genannten Standards zu Aktivitäten, die sich negativ auf biodiversitätssensible Gebiete auswirken. Die in der Verordnung referenzierten Standards überschneiden sich jedoch in weiten Teilen mit den durch ISS ESG angewendeten Standards. | ||
Wasser | 8. Emissionen in Wasser | Tonnen Emissionen in Wasser, die von den Unternehmen, in die investiert wird, pro investierter Million EUR verursacht werden, ausgedrückt als gewichteter Durchschnitt | 0,00 (2,22%) | 0,00 (2,55%) | 0,24 (5,39%) Memo: 0,01 (3,03%) | Tonnen / investierte Mio. Euro | PAI 8: Der Indikator umfasst verschiedene Formen von Emissionen ins Wasser. ISS STOXX ESG erhebt hierzu den chemischen Sauerstoffbedarf (COD), einen gängigen Umweltindikator, der als Näherungswert für die Anforderungen des PAI-Indikators herangezogen werden kann. Die Datenerhebung erfolgt ausschließlich für Unternehmen in besonders relevanten Branchen. | ||
Abfall | 9. Anteil gefährlicher und radioaktiver Abfälle | Tonnen gefährlicher und radioaktiver Abfälle, die von den Unternehmen, in die investiert wird, pro investierter Million EUR erzeugt werden, ausgedrückt als gewichteter Durchschnitt | 3,63 (31,28%) | 1,09 (19,88%) | 12,69 (11,04%) Memo: 6,18 (6,42%) | Tonnen / investierte Mio. Euro | PAI 9: ISS STOXX ESG erhebt Angaben zu gefährlichem Abfall auf Basis der unternehmensspezifischen Berichterstattung. Diese kann von der in der Verordnung zugrunde gelegten Definition abweichen. Radioaktiver Abfall kann dabei unter Umständen als Teilbereich von gefährlichem Abfall eingeschlossen oder ausgeschlossen sein. | ||
Indikatoren in den Bereichen Soziales und Beschäftigung, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung | |||||||||
Soziales und Beschäftigung | 10. Verstöße gegen die UNGC-Grundsätze und gegen die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen | Anteil der Investitionen in Unternehmen, in die investiert wird, die an Verstößen gegen die UNGC-Grundsätze oder gegen die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen beteiligt waren | 2,62 (68,38%) | 1,29 (58,27%) | 3,85 (92,49%) Memo: 2,17 (52,62%) | Prozent | Siehe o.g. Kommentare zu den geplanten Aktionen der Deutsche Oppenheim | ||
11. Fehlende Prozesse und Compliance-Mechanismen zur Überwachung der Einhaltung der UNGC-Grundsätze und der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen | Anteil der Investitionen in Unternehmen, in die investiert wird, die keine Richtlinien zur Überwachung der Einhaltung der UNGC-Grundsätze und der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen oder keine Verfahren zur Bearbeitung von Beschwerden wegen Verstößen gegen die UNGC-Grundsätze und der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen eingerichtet haben | 6,97 (63,20%) | 11,67 (53,94%) | 7,07 (81,98%) Memo: 4,42 (47,10%) | Prozent | ||||
12. Unbereinigtes geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle | Durchschnittliches unbereinigtes geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle bei Unternehmen, in die investiert wird | 0,92 (13,25%) | 0,39 (5,12%) | 11,04 (5,62%) Memo: 0,32 (3,23%) | Prozent | ||||
13. Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen | Durchschnittliches Verhältnis von Frauen zu Männern in den Leitungs- und Kontrollorganen der Unternehmen, in die investiert wird, ausgedrückt als Prozentsatz aller Mitglieder der Leitungs- und Kontrollorgane | 20,48 (56,62%) | 17,18 (45,75%) | 37,57 (41,20%) Memo: 8,51 (22,48%) | Prozent | ||||
14. Engagement in umstrittenen Waffen (Antipersonenminen, Streumunition, chemische und biologische Waffen) | Anteil der Investitionen in Unternehmen, in die investiert wird, die an der Herstellung oder am Verkauf umstrittener Waffen beteiligt sind | 0,00 (68,26%) | 0,00 (58,11%) | 0,00 (92,50%) Memo: 0,00 (52,62%) | Prozent | ||||
Indikatoren für Investitionen in Staaten und Supranationale Organisationen | |||||||||
Umwelt | 15. THG-Emissionsintensität | THG-Emissionsintensität der Länder, in die investiert wird | 37,85 (16,09%) | 48,79 (15,85%) | 181,12 (85,85%) Memo: 22,11 (7,29%) | Tonnen CO2e / Mio. Euro BIP | Siehe o.g. Kommentare zu den geplanten Aktionen der Deutsche Oppenheim | ||
Soziales | 16. Länder, in die investiert wird, die gegen soziale Bestimmungen verstoßen | Anzahl der Länder, in die investiert wird, die nach Maßgabe internationaler Verträge und Übereinkommen, der Grundsätze der Vereinten Nationen oder, falls anwendbar, nationaler Rechtsvorschriften gegen soziale Bestimmungen verstoßen (absolute Zahl und relative Zahl, geteilt durch alle Länder, in die investiert wird) | 13 (16,09%) | 5,75 (15,83%) | 2,00 (85,85%) Memo: 2,00 (7,29%) | Anzahl Länder | PAI 16: Der angezeigte relative Wert wird berechnet, indem im Nenner der Gesamtwert aller Investitionen verwendet wird. Der angezeigte absolute Wert basiert ausschließlich auf direkten Engagements in Zielländer. Indirekte Engagements über Investitionen in Fonds werden nicht berücksichtigt. Die Auslegung des Indikators kann unterschiedlich erfolgen. | ||
0,96 (16,09%) | 1,36 (15,83%) | 3,10 Memo: 0,26 | Anzahl Länder | ||||||
Zusätzliche Klima- und andere umweltbezogene Indikatoren | |||||||||
Treibhausgasemissionen | 4. Investitionen in Unternehmen ohne Initiativen zur Reduzierung der CO2 -Emissionen | Die Initiativen des Unternehmens zur Reduzierung der CO2-Emissionen zielen auf die Einhaltung des Pariser Abkommens ab | 28,51 (68,26%) | 23,06 (58,24%) | 21,47 (52,82%) Memo: 21,46 (52,62%) | Prozent | Siehe o.g. Kommentare zu den geplanten Aktionen der Deutsche Oppenheim | ||
Zusätzliche Indikatoren für die Bereiche Soziales und Beschäftigung, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung | |||||||||
Bekämpfung von Korruption und Bestechung | 16. Unzureichende Maßnahmen bei Verstößen gegen die Standards zur Korruptions- und Bestechungsbekämpfung | Anteil der Investitionen in Unternehmen, in die investiert wird, bei denen Unzulänglichkeiten bei der Ahnung von Verstößen gegen Verfahren und Standards zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung festgestellt werden | 0,00 (68,38%) | 0,01 (58,27%) | 0,00 (92,49%) Memo: 0.00 (52,62%) | Prozent | Siehe Kommentare in den vorherigen Tabellen zu generellen Erläuterungen. |
1 Die Abdeckungsquote wird als freiwillige Zusatzinformation angegeben. Sie ergibt sich aus den Ergebnissen des Sustainable Finance Disclosure Regulation Portfolio Reports von ISS STOXX. Diese Ergebnisse basieren auf der Einbeziehung der Emittenten in die vom Anbieter definierten Abdeckungsuniversen sowie auf den verfügbaren Daten und Schätzungen. Für weiterführende Informationen wird auf die öffentlich zugängliche Methodendokumentation von ISS STOXX auf deren Website verwiesen.
2 Die Abdeckung wird als freiwillige Zusatzinformation angegeben. Sie ergibt sich aus den Ergebnissen des Sustainable Finance Disclosure Regulation Portfolio Reports von ISS STOXX. Diese Ergebnisse basieren auf der Einbeziehung der Emittenten in die vom Anbieter definierten Abdeckungsuniversen sowie auf den verfügbaren Daten und Schätzungen. Für weiterführende Informationen wird auf die öffentlich zugängliche Methodendokumentation von ISS STOXX auf deren Website verwiesen.
3 Die Erläuterungen wurden für alle negativen Auswirkungen zusammengefasst, um die allgemeinen Datenveränderungen hervorzuheben, die bei Jahresvergleichen berücksichtigt werden müssen.
4 Aufgrund erheblicher methodischer Änderungen bei der Berechnung der negativen Auswirkungen wurden für das Jahr 2022 zusätzliche „Memo“-Werte aufgenommen, um eine besser vergleichbare Veränderung im Jahresvergleich darzustellen. Diese wurden auf Basis der Bestände von 2022, jedoch unter Verwendung der Daten zu negativen Auswirkungen aus 2023 berechnet und sind daher nicht als exakte Darstellung für 2022 zu verstehen, sondern dienen lediglich als Orientierungshilfe.
Nachhaltigkeit stellt für die Deutsche Oppenheim – als Teil der Deutsche Bank Gruppe – eine strategische Priorität dar, seitdem die Deutsche Bank AG im Juli 2019 ihre Strategie „Compete to Win“ bekannt gab. Im Berichtsjahr 2024 konzentrierte sich die Deutsche Bank AG weiterhin auf die vier zentralen Säulen ihrer Nachhaltigkeitsstrategie: Nachhaltigkeit in den Bereichen Finanzen, Richtlinien und Engagement, Menschen und eigener operativer Betrieb sowie Vordenkerrolle und Engagement für die Stakeholder (die beteiligten Interessengruppen).
Der Vorstand der Deutsche Bank hat nachhaltigkeitsbezogene Entscheidungen an den Konzern-Nachhaltigkeitsausschuss delegiert, einen der acht Vorstandsausschüsse der Bank. Er wurde als Entscheidungsgremium für nachhaltigkeitsrelevante Themen im gesamten Deutsche Bank Konzern (ohne DWS) eingerichtet. Er steuert seine Aufgaben auf Konzernebene, überwacht die Nachhaltigkeitsstrategie der Bank und richtet sie ganzheitlich auf alle Geschäftssegmente aus. Vorsitzender des Nachhaltigkeitsausschusses des Konzerns ist der Chief Executive Officer, sein Stellvertreter ist der Chief Sustainability Officer. Die Deutsche Bank AG unterhält ein Chief Sustainability Office, dessen Leiter dem Chief Executive Officer der Deutschen Bank AG untersteht. Dieses fördert die Nachhaltigkeit zentral und sorgt für Einheitlichkeit in der gesamten Deutschen Bank.
Die Richtlinie der Deutsche Bank in Bezug auf die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf NachhaltigkeitsfaktorenInnerhalb der Deutsche Bank Privatkundenbank, zu der auch die Deutsche Oppenheim gehört, beschreibt die PAI-Richtlinie der Deutschen Bank, wie die Bank PAIs in Bezug auf Nachhaltigkeitsfaktoren priorisiert und sie bei Anlageentscheidungen in allen Prozessen und Produktangeboten für verwaltete Portfolios berücksichtigt. Die PAI-Richtlinie wird vom Global ESG Solutions Team innerhalb der Privatkundenbank verwaltet und wurde am 16. Juni 2025 vom Global Head of ESG-Solutions der Privatkundenbank genehmigt und gilt auch für die Deutsche Oppenheim.
Die folgenden wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren werden priorisiert:
PAIs werden im Rahmen der relevanten Foren der Deutsche Bank überprüft und im Einklang mit der Nachhaltigkeitsstrategie der Deutschen Bank5 priorisiert. Eine der wichtigsten Verpflichtungen ist das Ziel, Netto-Null-Emissionen zu erreichen, das im ersten Übergangsplan der Bank (veröffentlicht im Oktober 2023) und in der Nachhaltigkeitserklärung der Bank im Jahresbericht 2024 dargelegt ist. Die Deutsche Bank hat auch soziale Aspekte in ihre Strategie integriert. Dazu gehören die soziale Dimension eines nachhaltigen Finanzwesens, die Einhaltung der Menschenrechte, die Förderung einer vielfältigen und qualifizierten Belegschaft, angemessene Arbeitsbedingungen und eine starke Ausrichtung auf die Kundenorientierung.
a) Nachhaltigkeitspräferenzen: Kunden müssen, innerhalb der MiFID Rechtsordnungen, regelmäßig nach ihren Nachhaltigkeitspräferenzen gefragt werden. Falls Kunden die Berücksichtigung ihrer Nachhaltigkeitspräferenzen wünschen, müssen weitere Angaben zu ihren Nachhaltigkeitspräferenzen gemacht werden. Wenn Kunden eine Präferenz für Investitionen in Finanzinstrumente äußern, die PAIs auf Nachhaltigkeitsfaktoren gemäß der Offenlegungsverordnung berücksichtigen, können sie PAI-Familien auswählen (z. B. Treibhausgasemissionen, Biodiversität, Sozial- und Arbeitnehmerbelange usw.) Für Kunden mit Nachhaltigkeitspräferenzen bietet die Deutsche Oppenheim Produkte und Anlagestrategien an, die diesen Präfer simultaneously entsprechen, sofern sie verfügbar sind.
b) Investitionsprozesse: Die Auswahl von Wertpapieren erfolgt unter Einbindung von PAI-Daten über die ISS STOXX ESG Plattform. Portfoliomanager berücksichtigen diese Informationen zusammen mit anderen finanziellen und nicht-finanziellen Informationen, bevor sie als Treuhänder im Namen ihrer Kunden fundierte Entscheidungen treffen. Die Deutsche Oppenheim engagiert sich nicht direkt in den Beteiligungsgesellschaften und hat daher keinen Einfluss auf deren Geschäftstätigkeit oder Risiken.
Interne ESG-verwaltete Portfolios: Priorisierte PAIs werden bei den ESG-Lösungen der Deutschen Oppenheim berücksichtigt. Die PAIs werden über die ESG-Mindestkriterien der Deutsche Oppenheim abgedeckt, die Einschränkungen und Ausschlüsse bestimmter Sektoren (z. B. Schwellenwert für Kraftwerkskohle) und bei Normverstöße (z. B. gegen die Grundsätze des UN Global Compact, die OECD-Leitsätze, umstrittene Waffen) vorschreiben. Die Deutsche Oppenheim priorisiert außerdem Investitionen in Wertpapiere, die insgesamt ein besseres Management von ESG-Risiken aufweisen als vergleichbare Titel, indem sie ein Mindest-ESG-Rating aufweisen (z. B. mindestens „C-“ laut ISS STOXX ESG Rating). Die Portfoliomanager können eine zusätzliche Due-Diligence-Prüfung der ESG-Kriterien durchführen, um die ESG-Risiken und -Chancen, die sich auf die Portfolioperformance auswirken könnten, eingehender zu analysieren.
Im Rahmen ihrer Tätigkeit als Finanzmarktteilnehmerin in Bezug auf Finanzprodukte, die unter die OffVO fallen, verfolgt die Deutsche Oppenheim derzeit keine direkten Engagement-Aktivitäten gegenüber Unternehmen, in die sie investiert, und nimmt somit keinen Einfluss auf deren Geschäftstätigkeiten oder Umgang mit Risiken.
Die Deutsche Oppenheim verankert Nachhaltigkeit in ihren Richtlinien, Prozessen und Produkten entlang der vier Dimensionen der Nachhaltigkeitsstrategie der Deutsche Bank AG: Nachhaltigkeit in den Bereichen Finanzen, Richtlinien und Engagement, Menschen und eigener operativer Betrieb sowie Vordenkerrolle und Engagement für die Stakeholder (die beteiligten Interessengruppen). Durch Fortschritte in diesen vier Dimensionen kann die Deutsche Bank AG ihren Beitrag zur Erreichung der Ziele des Pariser Klimaabkommens und der nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen (UN) leisten.
Um ihr langjähriges Engagement für Nachhaltigkeit zu untermauern, orientiert sich die Deutsche Oppenheim an international anerkannten Grundsätzen für nachhaltiges Wirtschaften und Handeln im Bankgeschäft, wie zum Beispiel:
Durch die Einhaltung bestimmter international anerkannter Standards, z. B. der Prinzipien des UN Global Compact, die Festlegung von Grenzwerten für Anlagen in bestimmten Wirtschaftszweigen wie zum Beispiel thermischer Kohle und/oder unkonventioneller Öl und Gasförderung, und den Ausschluss von Geschäftstätigkeiten etwa in Verbindung mit kontroversen Waffen wie Landminen, Streumunition, biologischen und chemischen Waffen, richtet die Deutsche Oppenheim als Finanzmarktteilnehmerin ihre ESG-Anlagestrategien indirekt an bestimmten wichtigen nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus.
Im Bereich ihrer Portfoliomanagement-Dienstleistungen arbeitet die Deutsche Oppenheim mit externen Datenanbietern zusammen, um Daten über Nachhaltigkeitsfaktoren zu den Unternehmen zu beziehen, in die sie sowohl direkt als auch indirekt investiert. Bei ESG-Anlagestrategien umfasst dies unter anderem die Bewertung, ob im Anlageuniversum Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact oder die OECD-Standards vorkommen (PAI 10) und ob Verbindungen zu kontroversen Waffen bestehen (PAI 14).
Mit Blick auf ihre Portfoliomanagement-Dienstleistungen strebt die Deutsche Oppenheim die Entwicklung zukunftsorientierter Klimaszenarios an, die mit Net-Zero-Zielen und dem Pariser Klimaabkommen vereinbar sind. Jedoch berücksichtigt die Deutsche Oppenheim Klimaszenarios aktuell nicht in ihren Anlageentscheidungsprozessen.
In der „Beschreibung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren“ finden Sie einen Vergleich der PAI-Werte der letzten drei Jahre: PAI-Werte 2024 im Vergleich zu den PAI-Werten 2023 und 2022. Der Gesamtumfang der PAI-Daten aus den zugrunde liegenden Wertpapieren hat sich im Jahresvergleich erhöht, was höchstwahrscheinlich auf Änderungen in der Portfoliozusammensetzung und die aktualisierte Methodik von ISS STOXX zurückzuführen ist. Diese Aktualisierungen der Methodik wirkten sich auf die meisten PAIs für die Bezugszeiträume 2024 und 2023 aus, nicht aber für den Bezugszeitraum 2022. Infolgedessen sind die Daten möglicherweise nicht vollständig vergleichbar. Die einzelnen PAI-Kennzahlen und Schwankungen im Jahresvergleich sind in der obigen Tabelle angegeben. Die Deutsche Oppenheim verwendet die in dieser Erklärung enthaltenen PAI-Daten derzeit nur für aufsichtsrechtliche Offenlegungszwecke.
5 Quelle: https://investor-relations.db.com/files/documents/other-presentations-and-events/2024/Annual-Report-2024.pdfIm Rahmen der Anlageberatung berücksichtigt die Deutsche Oppenheim Family Office AG (im Folgenden „Deutsche Oppenheim“) grundsätzlich wichtige nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die im Folgenden näher erläutert werden. Ausführungen zu den wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen finden sich in Artikel 4 der Verordnung (EU) 2019/2088 vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („Offenlegungsverordnung“). Konkretisiert werden diese insbesondere durch Art. 11 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 vom 6. April 2022.
In ihrer Funktion als Anlageberater berücksichtigt die Deutsche Oppenheim für alle von EU-Rechtsträgern verwalteten Finanzprodukte im Sinne der Offenlegungsverordnung [verwaltete Portfolios, alternative Investmentfonds (AIF), Versicherungsanlageprodukte (insurance-based investment products, IBIP), Altersvorsorgeprodukte, Altersversorgungssysteme, Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW), Paneuropäische Private Pensionsprodukte (PEPP)1] folgende wichtige nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren:
In der EU ansässige Verwalter oder Hersteller von verwalteten Finanzprodukten (Finanzmarktteilnehmer im Sinne der Offenlegungsverordnung), die am Bilanzstichtag das Kriterium erfüllen, im Laufe des Geschäftsjahres durchschnittlich mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigt zu haben, sind verpflichtet, eine Erklärung zu veröffentlichen, welche Strategie sie in Bezug auf die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen und den Umgang damit verfolgen.
Im Rahmen unserer Sorgfaltspflichtprüfung im Beratungsgeschäft werden wir die von den Finanzmarktteilnehmern veröffentlichten Erklärungen zu wichtigen nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen untersuchen, inwieweit deren Maßnahmen bzw. Strategien zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren mit den Anforderungen der Deutsche Oppenheim übereinstimmen. Sofern aus Sicht der Deutsche Oppenheim deutliche Abweichungen zu den Anforderungen der Deutsche Oppenheim bestehen, kann dies dazu führen, dass die Produkte dieses Herstellers in der Anlageberatung der Deutsche Oppenheim nicht berücksichtigt werden. Sobald die Verwalter oder Hersteller von verwalteten Finanzprodukten Indikatoren zu nachteiligen Nachhaltigkeitsfaktoren für ihre Finanzprodukte ab dem 30. Juni 2023 veröffentlichen, werden wir diese in die gesamthafte qualitative Bewertung dieser Finanzprodukte mit einbeziehen, ohne dass hierfür Schwellenwerte bzw. ein Ranking oder eine Gewichtung der Indikatoren vorgesehen sind. Ein wesentlicher Prüfpunkt in den Bewertungsprozessen wird die Verbesserung der Indikatoren eines Finanzproduktes im Zeitablauf sein. Die verbesserte Sorgfaltspflichtprüfung schafft die Voraussetzung für mehr Klarheit und Transparenz in Bezug auf die maßgeblichen nachteiligen Auswirkungen, die Finanzmarktteilnehmer in ihren Entscheidungen berücksichtigen. Auf diese Weise können Produkte herausgefiltert werden, die unseren Qualitätsanforderungen nicht entsprechen. Dies kann zur Folge haben, dass die entsprechenden Finanzprodukte von uns nicht empfohlen werden.
Stand: 16.05.2023
Nachhaltigkeit und Nachhaltigkeitsrisiken sind integrale Bestandteile bei der leistungsabhängigen Ermittlung der variablen Vergütung im Deutsche-Bank-Konzern, sowohl für Mitarbeiter als auch für den Vorstand. Wo immer es angebracht ist, haben wir nachhaltigkeitsbezogene Ziele festgelegt, und zwar solche finanzieller wie auch nicht-finanzieller Art – wie beispielsweise unser Volumenziel für nachhaltige Vermögensanlagen sowie unsere Ziele für die Unternehmenskultur und das Verhalten unserer Mitarbeiter.
Darüber hinaus erwarten wir von allen Mitarbeitern, dass sie die in unserem Verhaltenskodex festgelegten Nachhaltigkeitsgrundsätze einhalten. Diese zielen darauf ab, nachhaltigen Mehrwert für unsere Kunden, Mitarbeiter, Investoren und die Gesellschaft insgesamt zu schaffen. Der Verhaltenskodex ist in unsere Führungs-und Entscheidungsstrukturen, Richtlinien, Prozesse und Kontrollsysteme eingebettet.
Stand: 16.05.2023
Wolfsberg Group Financial Crime Compliance Questionnaire (FCCQ) v1.1
03 2024Veröffentlicht durch Deutsche Oppenheim Family Office AG
© Deutsche Oppenheim Family Office AG, Köln.